Von JULIAN KRÜPER Der 23. Juli war ein guter Tag in der Rintheimer Querallee 11 in Karlsruhe. Gleich zwölf Verfahren konnte der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts als erledigt auf die Seite legen. Zugleich konnte das Gericht die Premiere eines neuen verfassungsprozessualen Instituts feiern: die Nichtanerkennungsbeschwerde nach § 18 Abs. 4a…
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