von HANNES RATHKE Im vergangenen Jahr hat der EuGH die Entwicklung des europäischen Grundrechtsschutzes in denkwürdigen Entscheidungen vorangetrieben. Nach den Entscheidungen Melloni und Åkerberg Fransson ließen die Schlussanträge des Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache C-176/12 (AMS) den nächsten Coup erwarten: die Feststellung einer horizontalen Wirkung der Rechte und Grundsätze…
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