Eine staatsorganisationsrechtliche Frage zum Fall Böhmermann von ROMAN KAISER Die „Causa Böhmermann“ (deutsche Medien) beschäftigt das Land. Strafrechtlich im Blickfeld stehen § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) und § 104a StGB. Letzterer erfordert als Voraussetzung der Strafverfolgung u.a. eine Ermächtigung durch die Bundesregierung. Dazu erklärte Kanzlerin Merkel…
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