von JULIAN SEIDL 10 Jahre nach dem wegweisenden Asylbewerberleistungsgesetz-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht erneut die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums im Bereich der Asylbewerberleistungen bekräftigt. Der Beschluss des Ersten Senats vom 19.10.2022 ruft dem Gesetzgeber einmal mehr ins Gedächtnis, dass migrationspolitische Erwägungen bei der Bemessung des Existenzminimums fehl am Platz sind. Mehr…
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