von VANESSA BLIECKE Vergangenen Monat hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Möglichkeit bestätigt, die Nicht-Berücksichtigung einzelner Prüfungsleistungen aufgrund einer Behinderung wie z.B. Legasthenie sowie die Diagnose der Behinderung selbst auf dem Abiturzeugnis zu vermerken (1 BvR 2577/15). Diese Benachteiligung sei nicht nur verfassungsrechtlich gerechtfertigt, sondern unter Gesichtspunkten der Chancengleichheit und Transparenz…
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