von JAN STUMPER Im ersten Leitsatz seines jüngst veröffentlichten Insulin-Beschlusses vom 28. Juni 2022 (6 StR 68/21) lässt der BGH verlauten: „Die Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid erfordert eine normative Betrachtung“. Auf Anhieb verständlich ist nur der erste Teil des Leitsatzes: Problematisch für den Fall…
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