von LORIN JOHANNES WAGNER Mit seinem Urteil vom 8.4.2014 (EuGH, Rs C-213/12, Digital Rights Ireland) zur Ungültigkeit der Richtlinie 2006/24/EG (VorratsdatenspeicherungsRL) hat der EuGH seine neuere Grundrechtsjudikatur um eine weitere Facette bereichert. Mit seiner Entscheidung befördert der Gerichtshof dieses von Anfang an umstrittene Konstrukt einer europäischen Sicherheitsvision in das Archiv…
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