von MAHMOUD KILANI Am 1. September 2026 tritt § 43a SchUG in Kraft. Die Bestimmung untersagt das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kopfbedeckungen für Schülerinnen und Schüler bis zum Ende jenes Schuljahres, in dem sie das zehnte Lebensjahr vollenden – sie erfasst also im Wesentlichen die gesamte Volksschulzeit. Das Kopftuchverbot…
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