von MARCEL BODEWIG Ein Berliner Apotheker weigerte sich, die „Pille danach“ zu verkaufen und berief sich dabei auf seine religiösen Überzeugungen. Der Fall wurde vor kurzem vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der gesetzliche Versorgungsauftrag der Apotheken ist ein hohes Gut und stellt sicher, dass Kund*innen ausreichend medizinisch versorgt werden. Dieser…
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