Von SÖNKE E. SCHULZ Mit Urteil vom 13.5.2014 hat der EuGH Google verpflichtet, auf Verlangen des Betroffenen bestimmte Ergebnisse aus dem Suchindex zu entfernen (sog. Recht auf Vergessenwerden). Die Bewertung des Urteils ist ambivalent – von einer überfälligen Durchsetzung des Datenschutzrechts ist ebenso die Rede wie von einer Bedrohung der Meinungsvielfalt…
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