von TIM NAU Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 8.11.2022 (Rs. C-873/19) entschieden, dass es Umweltvereinigungen nicht verwehrt werden darf, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich anzugreifen, die (potenziell) gegen Vorschriften des Unionsumweltrechts verstoßen. Die deutsche Umsetzung der Aarhus-Konvention im Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) greift somit viel zu kurz und ist völkerrechts- und unionsrechtswidrig.…
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