von TIM NAU Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 8.11.2022 (Rs. C-873/19) entschieden, dass es Umweltvereinigungen nicht verwehrt werden darf, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich anzugreifen, die (potenziell) gegen Vorschriften des Unionsumweltrechts verstoßen. Die deutsche Umsetzung der Aarhus-Konvention im Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) greift somit viel zu kurz und ist völkerrechts- und unionsrechtswidrig.…
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von JOHANNES SCHULTE Umweltverbände als Sachwalter von Allgemeininteressen Nicht zuletzt das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zur umstrittenen Elbvertiefung zeigt, dass anerkannten Umweltverbänden bei der Realisierung großer Infrastrukturvorhaben eine gewichtige Rolle zukommt. Das Klagerecht von Umweltverbänden ist völkerrechtlich in Art.9 III Aarhus-Konvention verankert. Nach einem Grundsatzurteil des EuGH („Slowakischer Braunbär“)…
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