von JAN SCHILLMÖLLER Mit dem „Gesetz gegen digitale Gewalt“ möchte die Bundesregierung es Betroffenen ermöglichen, ihre Rechte einfacher durchzusetzen und ihnen Mittel an die Hand geben, zukünftige Rechtsverletzungen vorzubeugen. Die hierzu vorgestellten Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz bedürfen bei der Erstellung des Referentenentwurfs allerdings noch einer Nachschärfung. (mehr …)
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