von RICO NEIDINGER Das BVerfG hat in seinem jüngsten Urteil zur staatlichen Parteienfinanzierung die 2018 erfolgte Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung in § 18 II PartG(2018) auf 190 Mio. Euro für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit gilt die Rechtslage von 2011 fort, wonach die absolute Obergrenze für das Jahr…
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