von HÜSEYIN CELIK Liess sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von einem nationalistischen Politiker instrumentalisieren, als er in seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 feststellte, dass das Leugnen des Völkermordes an den Armeniern unter den Schutz der Meinungsfreiheit gemäss Art. 12 EMRK fällt? Anlass zu diesem Urteil bildeten Äusserungen…
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