Die AfD-Fraktion beschäftigt sich in einem kürzlich in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf mit dem Recht der Staatsangehörigkeit. Eine Analyse dieses Vorschlags und seiner Hintergründe zeigt, die Partei möchte das Rechtsinstitut nationalisieren.

Der Fokus auf das Thema überrascht zunächst einmal nicht. Schließlich gilt gem. Art. 116 I GG als Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Für eine Partei, die um den Volksbegriff kreist wie ein Satellit um den Planeten, bietet dieses Rechtsgebiet die Möglichkeit,

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