Die AfD-Fraktion beschäftigt sich in einem kürzlich in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf mit dem Recht der Staatsangehörigkeit. Eine Analyse dieses Vorschlags und seiner Hintergründe zeigt, die Partei möchte das Rechtsinstitut nationalisieren.

Der Fokus auf das Thema überrascht zunächst einmal nicht. Schließlich gilt gem. Art. 116 I GG als Deutscher, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Für eine Partei, die um den Volksbegriff kreist wie ein Satellit um den Planeten, bietet dieses Rechtsgebiet die Möglichkeit,

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von PHILIPP OVERKAMP „Das Volk“ ist in aller Munde. Aber wer ist das Volk? Und ist es abendländisch-christlich? Ein Blick in die Geschichte der Staatsrechtslehre mahnt diesbezüglich zur Vorsicht. „Volk“ als politischer Kampfbegriff Frauke Petry äußert sich im September 2016 gegenüber der Welt am Sonntag zum Begriff „völkisch“. Man müsse…
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von SEBASTIAN EICKENJÄGER Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen (BremStGH) hat kürzlich mit einer Entscheidung zur Ausweitung des Wahlrechts auf Unionsbürger_innen und Drittstaatler_innen eine weitere Etappe im Kampf um mehr politische Mitbestimmung für Migrant_innen beendet. Die Frage der Ausweitung des Wahlrechts auf Migrant_innen hat mit den Zuwanderungsschüben in den 1960er…
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