Das Spannungsfeld zwischen verwaltungsprozessualem Anerkenntnisurteil und Feststellungsinteresse nach Grundrechtseingriffen von TIMO SCHWANDER Das Verwaltungsgericht Hamburg hat – per Anerkenntnisurteil – die Ingewahrsamnahme einer Buspassagierin auf dem Weg zu Protesten gegen den G20-Gipfel für rechtswidrig erklärt. Doch im Wege der Kostengrundentscheidung gibt es der Klägerin Steine statt Brot. Am 8. Juli…
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