von THERESA RICHARZ Obwohl das vertraglich vereinbarte Austragen von Kindern für Dritte in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern verboten ist, nehmen Paare die Dienste von Frauen aus Ländern in Anspruch, in denen die Rechtslage ihre Elternschaft ermöglicht. Die Gerichte stehen vor einem Dilemma: Einerseits sehen sie sich general­präventiven…
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