von SÖNKE E. SCHULZ In seiner Entscheidung vom 24. 01. 2012 (III ZR 98/12) hat der Bundesgerichtshofs anerkannt, dass das Internet mittlerweile zur Grundversorgung des Einzelnen zähle. Unabhängig von einem konkret darlegbaren Schaden lasse sich allein aus der Nichtverfügbarkeit ein Schadensersatzanspruch begründen (eine ähnliche Bedeutung wurde bisher nur dem Kfz und dem…
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