von LUKAS FREDERIK MÜLLER Im maßstabsetzenden „ersten Rundfunkurteil“ hat das Bundesverfassungsgericht der damaligen Bundesregierung 1961 die Errichtung eines „Deutschland-Fernsehens“ verboten. Ein Fernsehsender darf sich nicht in der Hand des Staates befinden, sondern muss in sich plural organisiert sein – der Grundstein der Rundfunkordnung der Bundesrepublik bis heute. Diese Entscheidung hat nun…
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