von MARELLE LEPPIK Estland hat kein selbständiges Verfassungsgericht. Die Gründe hierfür liegen auch in der estnischen verfassungsrechtlichen Vergangenheit. Seit 1919 gibt es das Staatsgericht als oberstes Gericht. Es prüfte seit jeher Entscheidungen unterer Gerichte im Wege der Revision oder Kassation. Seit 1992 verfügt das Staatsgericht nunmehr über einen „Senat zur…
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