Materielle Gerechtigkeit ist kein Argument
Mathias Honer
von MATHIAS HONER 362 Nr. 5 StPO verstößt gegen das verfassungsrechtlich verbürgte Doppelbestrafungsverbot (Art. 103 Abs. 3 GG) und ist deshalb nichtig. So entschied es der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem am Dienstag verkündeten Urteil. Der noch von der Großen Koalition eingeführte § 362 Nr. 5 StPO erlaubte die…
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