von PASCAL KLEIN „Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.“ Diese Formulierung aus dem Koalitionsvertrag und der entsprechende Gesetzesentwurf des Bundestages zeigen, dass es nicht zu einer vollständigen Abschaffung der Optionspflicht kommen…
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