Von ALEXANDER HOBUSCH Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Obwohl dem Gericht im Ergebnis zuzustimmen ist, überzeugt seine Argumentation nicht. Das Gericht hätte die Verfassungswidrigkeit der Regelung nicht allein mit historischen Erwägungen begründen dürfen. (mehr …)
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