von PHILIP WEYAND Mit seinem Urteil vom 22.10.2015 zur verdachtsunabhängigen Personenkontrolle eines in Kabul geborenen Deutschen durch die Bundespolizei hat das VG Stuttgart zumindest eine teilweise Kollision des Schengener Grenzkodex mit den Ermächtigungsgrundlagen im Bundespolizeigesetz zur Identitätsfeststellung erkannt. Entzieht sich das Gericht durch die Auflösung einer Normenkollision zugunsten des Europarechtes…
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