von TIMO SCHWANDER Gleich zwei Karlsruher Gerichte haben sich in den vergangenen Wochen mit Detailfragen des Untersuchungsausschussrechts beschäftigt. Am 13. Oktober entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages keinen gegen die Bundesregierung gerichteten Anspruch auf Aushändigung der sogenannten Selektorenlisten hat. Vier Wochen später wiederum, am 11. November, entschied die Ermittlungsrichterin…
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