von MANOEL JOHR Am 29. September hat das BVerfG in der Sache „Egenberger“ entschieden. Darin hält es im Grundsatz an seiner bisherigen Rechtsprechung zur korporativen Religionsfreiheit (Art. 4 I, II GG i.V.m. Art. 140 GG, 137 III 1 WRV) fest. Der Beschluss integriert methodisch äußerst klug die vorrangigen unionsrechtlichen Vorgaben…
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