von HENDRIK BURBACH Die Europäische Kommission hat eine weitere energierechtliche Privilegierung stromintensiver Unternehmen zumindest teilweise gekippt. Wenig überraschend erklärte sie die deutsche Regelung des § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die eine vollumfängliche Befreiung dieser Unternehmen von der Netzentgeltzahlung in den Jahren 2012 und 2013 vorsah, für mit…
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