von HENDRIK BURBACH Die Europäische Kommission hat eine weitere energierechtliche Privilegierung stromintensiver Unternehmen zumindest teilweise gekippt. Wenig überraschend erklärte sie die deutsche Regelung des § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die eine vollumfängliche Befreiung dieser Unternehmen von der Netzentgeltzahlung in den Jahren 2012 und 2013 vorsah, für mit…
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von PHILIPP OVERKAMP Das EuG hat durch Urteil vom 10.05.2016 entschieden: Die Förderungs- und Privilegierungsmechanismen des alten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2012) sind als Beihilfen im Sinne des Art. 107 I AEUV zu qualifizieren. Praktisch sind die Auswirkungen angesichts der Neuregelung des EEG zunächst gering. Ob eine immer weitere Auslegung des Beihilfenbegriffs…
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