Als Popularkläger vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof von ERMANO GEUER Die Popularklage ist ein gerichtliches Verfahren, welches in dieser Form einzigartig ist. In Art. 98 S. 4 Bayerische Verfassung (BV) heißt es: „Der Verfassungsgerichtshof hat Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären, die ein Grundrecht verfassungswidrig einschränken.“ Dies bedeutet kurz gesagt:…
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