von JONATHAN SCHAUB-ENGLERT In verschiedenen Wirtschaftsbereichen behält sich der Staat vor, private Rechtsbeziehungen hoheitlich zu gestalten. Die Privatrechtsgestaltung führt zu multipolaren Rechtsbeziehungen, in die der Staat und (mindestens) zwei private Akteure verwickelt sind. Besondere rechtliche Herausforderungen stellen sich dabei im Hinblick auf den an der ursprünglichen Bürger-Staat-Beziehung nicht beteiligten „Dritten“.…
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