Garantie des gesetzlichen Richters

Von ALEXANDER BRADE und MARKUS GENTZSCH Dass eine Prüfung von Unionsgrundrechten durch das BVerfG, wie in der Entscheidung „Recht auf Vergessen II“ (II) entwickelt, abzulehnen ist, wurde in Teil eins dieses Beitrags gezeigt. Vorzugswürdig ist es stattdessen, den vom Ersten Senat in der Entscheidung „Recht auf Vergessen I“ (I) (weiter-)entwickelten…
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Von ALEXANDER BRADE und MARKUS GENTZSCH Mit seinen Beschlüssen Recht auf Vergessen I und II vom 6. November 2019 hat der Erste Senat des BVerfG ohne Not die Grundrechtecharta der Europäischen Union als Prüfungsmaßstab der verfassungsgerichtlichen Kontrolle rezipiert, wenn nicht gar usurpiert. Gleichwohl hat er an einer grundsätzlich getrennten Beurteilung…
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