von FELIX TELSCHOW Anfang Mai hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung eines „terroristischen Gefährders“ nicht zur Entscheidung angenommen, weil ihm nach verfassungsrechtlich fehlerfreier Gefahrprognose der Verwaltungsgerichte im Zielstaat (Tunesien) weder die Vollstreckung der Todesstrafe noch eine unmenschliche Behandlung (Art. 3 EMRK) drohe. Eine Rolle bei diesen Prognosen spielen…
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