von JOHANNES KLUG Zur Bekämpfung von COVID-19 wurden in mehreren Ländern auf Grundlage des § 28a Abs. 2 IfSG Ausgangsbeschränkungen erlassen. Die Gerichte legen diese Ermächtigungsgrundlage unterschiedlich aus. Um den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts gerecht zu werden, ist das politische Programm zu ermitteln, das in der Vorschrift niedergelegt ist, um ihr…
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