von SIMON PSCHORR Am 27.3.2020 hat der Bundesgesetzgeber Anpassungen am Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Damit versuchte er, einige Schwachstellen zu beseitigen, die Anika Klafki hier aufzeigte. Unter anderem war eine Änderung des § 28 Abs. 1 IfSG vonnöten. Die Reform ist jedoch, aus dem Blickwinkel des Strafrechts, beeindruckend misslungen. (mehr …)
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von ANDREA KIEßLING In den letzten Tagen wurde viel über Aufenthaltssperren, Aufenthaltsbeschränkungen, Kontakt- und Betretungsverbote zur Verlangsamung der Coronavirus-Ansteckungsrate diskutiert (zur Unterscheidung all dieser Maßnahmen siehe hier). Besonders fraglich ist, welche Rechtsgrundlage das Infektionsschutzgesetz (IfSG) für solche Maßnahmen überhaupt vorsieht. Des Weiteren wurde diskutiert, unter welchen einschränkenden Voraussetzungen diese Maßnahmen…
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