von MIMOZA BECIRI und MARVIN KLEIN Am 25.04.2024 entschied der Europäische Gerichtshof EuGH (C-684/22 bis C-686/22) darüber, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit nicht zwangsläufig gegen das Unionsrecht verstößt. Warum überhaupt das Staatsangehörigkeitsrecht als Kernmaterie nationaler Hoheitsrechte europarechtlich gebunden sein kann, welche Erwägungen der EuGH…
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