von LAMIA AMHAOUACH Corona hat uns mit Grundrechtseingriffen zuvor nicht gekannten Ausmaßes konfrontiert. Dass die Generalklausel des aktuellen § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG in einer so fortgeschrittenen Phase der Pandemie nicht mehr ausreicht, sehen nicht nur weite Teile der Rechtswissenschaft so, sondern nun auch das VG Hamburg. Um…
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