#HeForShe in der Rechtswissenschaft? Ein Veranstaltungsbericht.

Von HANNAH BIRKENKÖTTER

bildswIn der Rechtswissenschaft ist die Diskussion um Geschlechtergerechtigkeit nicht neu. Der Wissenschaftsrat stellte bereits vor zwei Jahren in seinem Bericht zu Perspektiven der Rechtswissenschaften fest: „Frauen sind, insbesondere in den wissenschaftlichen Führungspositionen, nach wie vor erheblich unterrepräsentiert“ (hier auf S. 41). Hat sich seitdem etwas verändert? Und: wo liegen die Ursachen für die geringe Anzahl an Juraprofessorinnen?

Diesen Fragen geht seit einigen Jahren ein Forschungsprojekt der FernUni Hagen nach, das die Projektleiterin Ulrike Schultz am vergangenen Dienstag an der Humboldt-Universität vorstellte (wer sich für den Vortrag interessiert, findet hier einen Audiomitschnitt). Unter dem Titel JurPro beforscht Ulrike Schultz seit mehreren Jahren gemeinsam mit ihrem Team die Bedingungen von Professorinnenkarrierren in der Rechtswissenschaft, 2015 soll die vollständige Projekt-Publikation erscheinen. Und während einige der Ergebnisse nach dem Bericht des Wissenschaftsrats nur noch geringen Neuigkeitswert hatten, ließen andere Zahlen durchaus aufhorchen.

Wenige Habilitandinnen…

Zunächst einmal fällt die Zahl der Doktorandinnen gegenüber den Absolventinnen, die seit einiger Zeit konstant etwas mehr als 50% stellen, stark ab: im Jahr 2011 wurden nur knapp 37% der bestandenen Promotionen von Frauen eingereicht. Das sei aber, so Schultz, in anderen Fächern ähnlich, die Situation für Frauen in der Rechtswissenschaft ist hier also nicht besser oder schlechter als die gesamtgesellschaftliche Situation von Frauen in der Wissenschaftslandschaft (zum Vergleich: in der Philosophie promovierten sich im gleichen Jahr knapp 36% Frauen, in den Wirtschaftswissenschaften gar nur knapp 32%, besser standen die Sozialwissenschaften mit rund 46% dar). Dagegen ist aber die noch einmal deutlich niedrigere Zahl von etwa 7% Habilitandinnen im Jahr 2011 ein echtes Versagen speziell der Rechtswissenschaft: im Vergleich zu anderen Fächern ist diese Zahl besonders gering (in den Wirtschaftswissenschaften waren unter den Habilitierten 2011 immerhin etwa 17%, im Maschinenbau gar 33% weiblich, einen schlechteren Wert als die Rechtswissenschaft wiesen 2011 nur die Physik und die Humanmedizin – dort keine habilitierte Frau im Jahr 2011 – auf). Auch über mehrere Jahre hinweg, so Schultz, sei der Mittelwert der Habilitandinnen in der Rechtswissenschaft deutlich schlechter als in anderen Fachgruppen.

…noch weniger Berufungen.

Auch nach der Habilitation sieht es nicht rosig aus: rund 30% der ohnehin schon geringen Zahl an Frauen mit einer Habilitation gehen bei der Berufung leer aus – es werden prozentual mehr Männer berufen, hier erreichen nur etwa 20% keine ordentliche Professur. Dieser Befund stellt gleich zwei Allgemeinposten, die ich persönlich schon häufiger gehört habe, in Frage: dass es erstens zu wenig habilitierte Frauen gebe, man also nicht mehr Frauen berufen könne, als man ohnehin schon tue; und zweitens, dass man sich als Frau momentan überhaupt keine Sorgen machen müsse, wenn man eine Karriere in der Rechtswissenschaft anstrebe – habe man sich einmal habilitiert, werde es mit der Berufung schon klappen. Diese Gemeinplätze decken sich zwar mit meinen individuellen Beobachtungen, scheinen aber nach den Zahlen, die Ulrike Schultz präsentierte, mehr Mythos denn gesicherte Erkenntnis.

Warum? Auf der Suche nach Gründen

Mit Spannung wurde die Präsentation möglicher Gründe für die geringe Zahl an Juraprofessorinnen erwartet. Hier hat Ulrike Schultz mit ihrem Team strukturierte Interviews sowohl mit Frauen in der Wissenschaft als auch mit Expert*innen – Dekanaten, Gleichstellungsbeauftragten und Hochschulleitungen – geführt, Lehrbücher und andere Materialien auf ihre Frauenbilder untersucht und ausgewertet sowie Lebensläufe analysiert. Dabei haben sich vor allem drei Gründe herauskristallisiert, warum Frauen auf eine Karriere als Juraprofessorin verzichten, und keiner ist besonders überraschend: Erstens ist die Ausbildungsdauer sehr lang. Im Schnitt werden Professorinnen mit Ende 30 zum ersten Mal berufen. Zum zweiten ist bis dahin ihr Karriereweg vor allem von Unsicherheit und befristeten Verträgen gezeichnet. Es gibt kaum unbefristete Stellen vor der Professur, dafür aber attraktive Karrierealternativen, vor allem im öffentlichen Dienst oder der Justiz. Und zu guter Letzt spiele auch das Frauenbild in der Ausbildung und die rechtswissenschaftliche Fachkultur eine nicht zu unterschätzende Rolle: die Frau werde in Lehrmaterialien häufig als Ehefrau oder Sekretärin dargestellt; in Lehrbüchern änderten sich zwar die Normen, nicht aber die Beispielsfälle, so dass häufig ein teilweise 50 Jahre altes Rollenbild verfestigt würde.

Natürlich lassen sich die individuellen Gründe, die Frauen dazu antreiben, auf die Professorinnenkarriere zu verzichten, nicht vollständig durch Zahlen abbilden. Und hierin könnte vielleicht ein Grund liegen, warum Ulrike Schultz zum status quo („Es gibt deutlich weniger Juraprofessorinnen im Verhältnis zu Studentinnen als in anderen Fächern.“) starke Aussagen traf, sich bei den Gründen aber mit absoluten Statements eher zurückhielt und viele Aussagen („Familienplanung, Karrierealternativen?“) mit Fragezeichen versah. Mir scheint – aus meiner ganz persönlichen Erfahrung, Beobachtung und Gesprächen – dass vor allem die Karrierealternativen eine sehr große Rolle spielen. Dass Frauen in Lehrmaterialien häufig in traditionellen Rollenbildern dargestellt werden, ist ärgerlich, aber möglicherweise nicht entscheidend für eine Entscheidung gegen die Professur. Dass man als gutausgebildete Juristin mit zwei Examina, möglicherweise promoviert, bereits mit Anfang 30 in der Justiz exzellente und vor allem sichere Karrieremöglichkeiten in Aussicht gestellt bekommt, ist wohl ein gewichtigeres Argument gegen eine unsichere Professorinnenkarriere. Das unterstrich auch Ulrike Schultz: Es müssten deutlich mehr unbefristete Stellen gerade nach der Promotion angeboten werden, außerdem Juniorprofessuren, die in eine ordentliche Professur mündeten (Stichwort „tenure track“). Natürlich gilt das nicht nur für Frauen. Der Weg zur Professur ist für Männer ja nicht weniger prekär, die Arbeitsbedingungen (hohe Mobilität, wenig Sicherheit) sind die gleichen. Trotzdem scheint dieser Rahmen Frauen in einem deutlich höheren Maße abzuschrecken. Warum das so ist, konnte auch während der auf den Vortrag folgenden Diskussion nicht endgültig geklärt werden. Letztlich ist es wohl eine individuelle Entscheidung, die durch strukturelle Umstände verstärkt wird. Eine mehrjährige Pause ist etwa in der wissenschaftlichen Karriere nicht vorgesehen; eine Berufung deutlich über dem Altersdurchschnitt sehr unüblich. Auch, dass nur wenige Professorinnen den Spagat zwischen Wissenschaft und Familie meistern, es also oft an Vorbildern fehlt, mag hier eine Rolle spielen.

Gedanken aus dem Wissenschaftsalltag

Zum Abschluss einige persönliche Beobachtungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin aus dem öffentlichen Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, die von Ulrike Schultz mehrfach als Fakultät gelobt wurde, an der vieles richtig gemacht würde. Vorab möchte ich klarstellen, dass ich mich hier als Frau nie unwohl gefühlt habe. Natürlich fällt es mir auf, wenn in Veranstaltungen, die vor allem vom „Mittelbau“ besucht werden, deutlich mehr Männer als Frauen sitzen. Aber ich fühle mich dadurch nicht beeinträchtigt. Viele meiner Kollegen sehen die geringe Zahl der Frauen ebenso wie ich als Zustand an, den es zu verbessern gilt. Es herrscht eine Atmosphäre, in der man sich offen über diese Fragen unterhalten kann (ob das an anderen Fakultäten ebenfalls der Fall ist, kann ich nicht beurteilen). Also alles gut? Nicht ganz. Denn im Mittelbau des Öffentlichen Rechts der HU sind von 42 Mitarbeiter*innen, die auf den Websites der insgesamt acht Lehrstühle aufgeführt werden, gerade einmal 12 Frauen. Von diesen 12 Mitarbeiterinnen arbeiten sechs am Lehrstuhl oder in Drittmittelprojekten von Susanne Baer, einer Pionierin in Genderfragen in der Rechtswissenschaft. An drei Lehrstühlen im Öffentlichen Recht arbeiten auf der Mitarbeiter*innen-Ebene überhaupt keine Frauen. Wenn aber – wie Ulrike Schultz betonte – für das Fortkommen in der Rechtswissenschaft Netzwerke und Anbindungen ebenso wichtige Faktoren sind, wie Publikationen und Sichtbarkeit, dann sollten diese Zahlen zu denken geben. Außerdem scheint das Thema trotz aller Offenheit vor allem die Betroffenen, also Frauen, zu interessieren – jedenfalls wenn man von der Publikumsstruktur der Veranstaltung ausgeht. Unter den etwas mehr als 20 Teilnehmer*innen waren gerade einmal vier Männer: ein Emeritus (der die Referentin persönlich kannte), ein Student und zwei Mitarbeiter des Law & Society-Institutes, die für die Veranstaltungsorganisation mitverantwortlich waren. In dem Forschungsprojekt von Ulrike Schultz arbeiten ebenfalls ausschließlich Frauen.

Erst kürzlich haben die Vereinten Nationen eine Initiative zur Geschlechtergerechtigkeit unter dem Titel „HeForShe“ gestartet: Gleichstellungspolitik soll nicht mehr als reine Frauenangelegenheit gedacht werden, sondern wird in der Kampagne als eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung angesehen, als ein Thema, das Männer und Frauen gleichermaßen angeht. Das gilt auch für die Rechtswissenschaft: dass es so wenige Juraprofessorinnen gibt, geht eben nicht nur die Frauen etwas an (ebenso, wie es uns alle etwas angeht, wenn andere Gruppen strukturell benachteiligt werden – etwa Menschen mit ausländisch klingenden Namen, wie eine Studie Anfang des Jahres gezeigt hat). Erste Schritte in diese Richtung werden schon unternommen: Ein Kollege berichtete vor einigen Monaten über dieselbe Studie, die Ulrike Schultz an der HU letzte Woche vorstellte. Davon braucht es mehr: #HeForShe, auch in der Rechtswissenschaft.

 

Frauen, Gender, Geschlechtergerechtigkeit, Hannah Birkenkötter, Rechtswissenschaft, Wissenschaft
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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Christoph Smets
    11. Dezember 2014 16:55

    Zunächst eine Frage: Die angebotenen Zahlen oben sind von 2011, mithin mittlerweile drei Jahre alt. Gibt es aktuellere Zahlen, die ggf. für die von Dir persönlich gemachten Beobachtungen (wer sich als Frau habilitiert, hat quasi einen Job sicher) sprechen?

    Dann möchte ich einen ketzerischen Gedanken in die Runde werfen: Es ist der Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung bzw. die mangelnde Unterscheidung zwischen den beiden: Gleichberechtigung herrscht in Deutschland leider auch erst seit nicht gar zu langer Zeit (Man denke an die Bereinigungen, die noch im Bürgerlichen Recht nötig waren, wie etwa zur Berufstätigkeit der Frau oder dem Verschuldensprinzip), aber immerhin: sie herrscht.

    GleichSTELLUNG hingegen ist im Grunde eine recht neue Entwicklung und stellt das Abgehen des Staates von einer regelungs- und rahmenprinziporientierten Staatsauffassung und ein Übergreifen in die Gesellschaft dar (versinnbildlicht in der Einfügung von Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG im November 1994): Nicht nur sollen Männer und Frauen die gleichen Rechte haben, sie sollen auch gleich SEIN. Was das nun aber bedeuten soll, scheint sich darin zu erschöpfen, dass GleichBERECHTIGUNG dann erreicht sein wird, wenn in jedem gesellschaftlichen Bereich Frauen und Männer zu etwa 50% vertreten sind. Unter dieser Prämisse wird Gleichstellung aber zum Selbstzweck. Sie fragt nicht nach Interessenschwerpunkten, bzw. wenn diese bestehen (wie etwa in den sog. sozialen Berufen) wird auch das als durch gesellschaftlich vermittelte Rollenbilder suggeriert verdammt (das ist ja die weitere Auffassung der Gendertheorie, das letztendlich die gesamten geschlechtlichen Unterschiede nur gesellschaftliche Konstrukte seien). Es ist ein schmaler Grad, ob man versucht, Strukturen zu sprengen, die eine gewollte Karriere verhindern (dies wäre die tatsächliche Durchsetzung der Möglichkeit von Freiheit) oder, ob man bestimmte Strukturen und Zahlenverhältnisse etablieren will, egal was sonst noch dazu zu sagen wäre; dann ist es einfach Ideologie.

    Dies zuvor, muss man sich die Frage stellen, ob es nicht sein kann, dass durch den (natürlichen und rein existenziell gesehen sehr begrüßenswerten) Wunsch nach Kindern bei Frauen die bereits im wahrsten Wortsinne natürlichen Zwangspausen nicht nur nicht auf ihr medizinisch rechtfertigbares Minimum heruntergefahren werden wollen. Aufgrund der schon biologisch engeren Verbindung der Mutter zu ihrem Kind mag es auch sein, dass sich tatsächlich mehr Frauen als Männer länger und selbst um ihre Kindern kümmern möchten und nicht nur weil die gesellschaftlich-patriarchalischen Zustände eine Kinderbetreuung durch den Vater oder durch Fremde verhindern.

    Es könnte also sein, dass die Zahlenverhältnisse auch auf lange Sicht, nicht die scheinbar (wie im Satz „besser standen die Sozialwissenschaften mit rund 46% dar“) angestrebte 50/50-Balance erreichen wird und sich dies nicht einmal als strukturelles Versagen des Wissenschaftsbetriebs (oder anderer gesellschaftlicher Teilbereiche) darstellen muss. Nur, um Missverständnissen vorzubeugen: Wer als Frau Karriere machen will und Kindern haben möchte und dies aufgrund äußerer Umstände nicht kann, etwa weil Fachbereiche kein Verständnis für „Babypausen“ aufbringen oder weil eine Betreuung fehlt, wäre das tragisch – sowohl für die einzelne Frau als auch für die Gesellschaft; so etwas soll und muss verhindert werden. Das Anstreben eines Zahlenverhältnisses, bei dessen Erreichen man sich zu einer guten Gesellschaft gratulieren kann um seines selbst willen, hielte ich allerdings für fast ebenso verhängnisvoll.

    Antworten
    • Hannah Birkenkötter
      12. Dezember 2014 00:10

      Lieber Christoph,

      erst einmal herzlichen Dank für Deinen Kommentar. Es gibt wohl in dem Abschlussbericht neuere Zahlen und auch Zahlen über einen größeren Zeitraum hinweg, aber in dem Vortrag klang es nicht danach, als würden diese ein deutlich besseres Bild abgeben. Auch wenn man über einen längeren Zeitraum den Mittelwert berechnet, gibt es scheinbar in der Rechtswissenschaft einen Knick nach der Promotion und auch eine immer noch größere Chance, dass man als Frau nicht berufen wird. Aber für harte Zahlen wird man wohl auf die Publikation im nächsten Jahr warten müssen. Scheinbar ist es übrigens bei den Junior-Professuren anders: hier sind derzeit, wenn ich es richtig erinnere, 40% Frauen. Allerdings ist das nur vermeintlich gut: die meisten Junior-Professuren funktionieren ja gerade ohne „tenure track“. Dennoch glaube ich, dass es einen Wandel gibt, auch wenn er wohl langsamer ist, als man so meint. Und die Garantiefunktion (als Frau habilitiert -> ordentliche Professur) funktioniert eben nicht.

      Zu Deinem „ketzerischen“ Gedanken: ich bin gar nicht unbedingt der Meinung, dass es eine 50/50-Verteilung um jeden Preis geben muss. Aber ich bin schon der Ansicht, dass man sich fragen sollte, ob sich die derzeitige Lage „natürlich“ aus vollkommen frei gewählten Stücken aller Beteiligten ergibt. Dazu müsste man natürlich auch erst einmal unterstellen, dass es so etwas wie eine „natürliche“ Verteilung überhaupt gibt. Es ist selbstverständlich nicht wünschenswert, wenn man ein bestimmtes Zahlenverhältnis erreichen will, ohne zu hinterfragen, warum das eine Zahlenverhältnis „besser“ ist als das andere. Aber ich hoffe, es geht aus dem Beitrag hinreichend hervor, dass weder ich noch die Referentin der letzten Woche auf einer harten 50/50-Verteilung bestehen. Dass aber angesichts der doch stark auseinanderfallenden Zahlen von Studentinnenanteil einerseits und weiblich besetzten Professuren andererseits Anlass besteht, sich einmal nach den Gründen zu fragen und zu überlegen, ob sich manche wegen struktureller Umstände – und ja, dazu gehört auch die subtile Suggestion, dass Babypausen nicht erwünscht sein könnten – von der Professur abwenden und dann gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, diese Lage zu verbessern, diesen Anlass sehe ich aufgrund der aktuellen Zahlenlage schon. Mich würde im Übrigen auch interessieren, ob es Vergleiche mit anderen Ländern gibt: gefühlt hatte ich in meiner zweijährigen Studienzeit in Frankreich mehr Professorinnen als in Deutschland. Das ist aber ein subjektiver Eindruck und auf zwei Fakultäten (eine in Deutschland, eine in Frankreich) beschränkt und deswegen natürlich nicht belastbar. Aber ob es in Ländern, wo es mehr tenure track gibt, auch mehr Professorinnen in der Rechtswissenschaft gibt, wäre schon interessant.

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  • Christoph Smets
    13. Dezember 2014 11:47

    Danke für Deine Antwort! Ich bin auch nicht der Meinung, dass etwa eine starke Disparität natürlich wäre, aber vielleicht eine leichte. Die 50/50-Verteilung als Ziel ist natürlich eine Überspitzung um einen (Gegen-)Standpunkt deutlich zu machen.
    Hier geht es nämlich auch um meinen generell-theoretischen Punkt: Man kann viele Dinge rechtlich verordnen, nur keine Einstellungen und geistige Haltungen (was im Prinzip auch sehr gut so ist, wir leben ja in Freiheit); Ich weiß nicht, ob es so sehr der tenure track ist als vielmehr überhaupt die Aussicht auf eine Professur. Es würde m. E. gerade in der Rechtswissenschaft sowohl Frauen als auch Männern helfen, wenn es mal überhaupt einen akademischen Mittelbau gäbe. Momentan ist alles auf die Professur ausgelegt, alles ist nur „Qualifikationsstelle“ hierfür. Wenn es nach der Promotion eine Aussicht darauf gäbe, forschen und lehren zu können, ohne Professor sein zu müssen, dann wäre glaube ich beiden Geschlechtern geholfen. Ein gutes Beispiel gibt hier – wie in so vielen anderen Dingen – Großbritannien, wo es zig verschiedene Arten akademischer Berufe gibt (Junior/Senior Lecturer, Teaching Fellow, Assistant Professor, Professor, Reader usw.).
    Ich hielte gerade die Akademia dafür geeignet, Mutterschaft/Vaterschaft und Kinderbetreuung mit dem Beruf zu vereinbaren, weil sich Lehre immer nur auf einzelne Zeitfenster beschränkt und Forschung in unserem Gebiet auch von zu Hause aus betrieben kann. Wenn sich diese Erkenntnis durchsetzt, ginge wahrscheinlich so manches Talent nicht an „verloren“.

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  • Toller Text, Hannah! Ich hab ihn erst gerade gesehen. Die Zahlen sind dramatisch und geben auf jeden Fall Anlass, nach struktureller Diskriminierung zu fragen. Und in der Tat könnte der späte „entry point“, d.h. das Erreichen einer Stelle mit langfristiger Aussicht, im Wissenschaftsbetrieb bleiben zu können, sei sie unbefristet oder in Form eines tenure track, eine entscheidende Rolle spielen könnte. Denn der entry point liegt im deutschen Wissenschaftsbetrieb so spät wie nirgends sonst. Das ist nun eine reine Vermutung, aber es könnte sein, dass sich dies in dem nur mäßig internationalisierten Arbeitsmarkt der wissenschaftlich tätigen Juristen stärker auswirkt, als in Disziplinen mit bereits weitergehend internationalisiertem Arbeitsmarkt. Denn da hat Frau dann einfach genügend andere Optionen. Vielleicht ein weiterer Grund, die ohnehin überfällige Internationalisierung des Arbeitsmarkts in Angriff zu nehmen?

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    • Hannah Birkenkötter
      23. Januar 2015 11:55

      Lieber Matthias,

      vielen Dank für Deinen Kommentar (den ich auch erst in der letzten Woche gesehen habe). Ich denke auch, dass eine weitere Internationalisierung des Arbeitsmarktes sicherlich nur vorteilhaft sein könnte. Ebenso sollte man auch verstärkt darauf hinwirken, dass eine längere Tätigkeit im Ausland kein Hindernis ist, die Karriere dann auch wieder in Deutschland weiterzusetzen. Also Durchlässigkeit in beide Richtungen – ich denke, das ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.

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