Im Vorlauf zur ATÖR 2019 haben wir mit Sven Jürgensen, Referent im Panel „VerfassungsKräfte“, über seinen heutigen Vortrag zum Thema „Verfassungsnormativität im Recht der Politik“ gesprochen. Er ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung.

 

JuWiss: Dieses Jahr feiern wir 70 Jahre Grundgesetz – eine Verfassung mit „normativer Kraft“ oder ein bloßes „Blatt Papier“ im Alltag von Recht und Politik?

Jürgensen:Das Grundgesetz hat sich als äußerst durchsetzungsstark erwiesen, was sicherlich an seiner inhaltlichen Ausgestaltung, zugleich aber zum erheblichen Teil an den tatsächlichen Umständen seiner Geltung liegt. Die Geschichte, auch in international vergleichender Perspektive, zeigt, wie sehr Verfassungen auf ihre gesellschaftlichen Bedingungen, in sozialer, ökonomischer und kultureller Hinsicht, angewiesen sind. Insofern lag Ferdinand Lassalles mit seiner These über die Verfassung als bloßem „Blatt Papier“ gar nicht unbedingt falsch. Auch im Bereich des Politischen bestehen Herausforderungen für die Normativität der Verfassung, was sowohl an der Eigenlogik der Politik als auch an der Ideologieaffinität der Verfassungsinterpretation liegt. Dies macht die theoretische Reflexion in diesem Bereich besonders wichtig.

JuWiss: Welchen Einfluss hat die Verfassung auf den alltäglichen politischen Prozess und welche Rolle spielen dabei Art. 21 und 38 Grundgesetz?

Jürgensen:Der Verfassung kommt vor allem die Aufgabe zu, die Bedingungen zu formulieren, unter denen staatliche Macht erlangt, ausgeübt und – das wird häufig vernachlässigt – beeinflusst werden kann. Gerade die Funktion als Wettbewerbsrecht darf durchaus als Erfolgsgeschichte betrachtet werden, was gewiss auch Verdienst des Bundesverfassungsgerichts ist. Art. 21 und 38 GG geben also dem politischen Prozess Struktur – beginnend im Ortsverein bis in die Plenarsäle hinein. Entsprechend hoch sind auch die Erwartungen insbesondere der Bürger an diese an sich sehr uneindeutigen Normen. Die Wahrnehmung, dass die Politik den Anforderungen von Art. 21 und 38 GG nicht gerecht wird, ist deswegen besonders problematisch, berührt sie doch die Legitimationsgrundlage des Staates. Die Norminterpretation muss also realitätsorientiert sein, allzu kontrafaktische Leitbilder wirken sich im Recht der Politik tendenziell negativ aus.

JuWiss: Welche Rolle spielt die Verfassung (oder kann sie spielen) insbesondere im aktuellen Transformationsprozess hin zu einer fragmentierten Parteienlandschaft und einem deshalb auch fragmentierten Parlament?

Jürgensen: Wichtiger als die Fragmentierung als solche sind ihre Art und ihre Gründe. Deswegen wird man die Problematik dieses Phänomens wohl nur im Zusammenhang mit dem der Polarisierung, etwa in Form populistischer Parteien, vollständig erfassen können. Die Verfassung zielt, wenn man sie so verstehen möchte, auf Integration ab. Sie gibt auch Minderheiten und Minderheitspositionen die Möglichkeit der gleichberechtigten Teilnahme am politischen Wettbewerb. Der mangelnde Glaube daran, insgesamt das Gefühl, dass im politischen Prozess Norm und Realität allzu sehr auseinanderfallen, dürfte hier eine wichtige Rolle spielen. Die Frage, auf welche Weise und in welchem Maße die Bürger auf Herrschaft unter realistischen Bedingungen Einfluss nehmen können, scheint mir auch wissenschaftlich zu sehr in den Hintergrund geraten. Dabei sollte Beeinflussbarkeit als Kerngedanke der Demokratie für die Herleitung normativer Gehalte im Recht der Politik interpretationsleitend sein.

Interview von Matthias K. Klatt für die JuWiss-Redaktion.

Zitiervorschlag: Interview mit Sven Jürgensen im Rahmen der 59. Assistententagung Öffentliches Recht, JuWissBlog Nr. 22/2019 v. 20.2.2019, https://www.juwiss.de/22-2019/

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