von DAVIDE RAUHE
Der transatlantische Bruch unter der Regierung Trump II stellt die EU vor eine historische Herausforderung: wie soll die EU mit der Aufgabe der Nachkriegsordnung umgehen? Erneut steht mehr Integration im Raum – sei es durch eine EU-Armee oder die Aufnahme der Ukraine in den Staatenverbund. Doch zeigen vergangene Krisen, dass eine Stärkung der EU kein Selbstläufer ist. Wird die Krise zum Katalysator für eine tiefere europäische Integration oder verfällt die EU in alte Muster?
Die neue Transatlantik-Krise als Motor für mehr Integration?
Mit dem jüngsten diplomatischen Eklat der USA unter Präsident Trump deutet sich ein außenpolitischer Paradigmen-Wechsel und ein Bruch der transatlantischen Beziehungen zwischen den USA und der EU an. Keine zwei Monate nach dem erneuten Amtsantritt Trumps stoppten die USA Militärhilfen für die Ukraine, brüskierten Dänemark mit einem Vorschlag einer Eingliederung Grönlands und votierten innerhalb der UN-Vollversammlung mit Russland und China gegen eine russlandkritische Resolution. Was bedeutet diese Aufkündigung der Nachkriegsordnung für die EU? Die Ankündigung der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, bis zu 800 Milliarden € für einen EU-Wehretat zur Verfügung zu stellen, weckt Hoffnungen, dass die EU wie bereits bei früheren Krisen zu mehr Integration findet, etwa indem eine europäische Armee mit eigenem Heer aufgestellt wird. Doch zeigt die Geschichte wirklich, dass Krisen die EU stärken? Ein Blick auf die Finanz- und Coronakrise legt nahe, dass einem „dynamischen Wandel“ stets Nachdruck verliehen werden muss.
Die Finanzkrise
Die Euro-Krise 2009/2010 offenbarte Schwachstellen des europäischen Integrationsprozesses und dass bei der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion die unterschiedlichen nationalen Wirtschaftsmodelle nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Zur Bewältigung der Krise ergriff die EU strukturelle und institutionelle Reformen auf unionaler und nationaler Ebene, förderte Haushaltskonsolidierung und stellte staatliche Garantien bereit. Eine weitreichende Maßnahme war der europäische Stabilitätsmechanismus, der unter bestimmten Bedingungen zwischenstaatliche Transfers ermöglichte. Ergänzend wurden das Europäische Semester, das der Kommission Aufsichtsbefugnisse über nationale Haushalte übertrug und der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) sowie Abwicklungsmechanismus (SRM), zur Bankenaufsichts und für einheitliche Bankinsolvenzregeln, eingeführt. Kurzfristig stabilisierte die EZB Banken durch Liquiditätshilfen wie LTROs.
Die Pandemie
Der wirtschaftliche Schock der die EU aufgrund der COVID-19-Pandemie trafEindämmungsmaßnahmen wie Lockdowns, die Produktion und Konsum erheblich schwächten. Der abrupte Produktionsstopp und der Konsumrückgang führten zu einem makroökonomischen Abschwung. Trotz Lockerungen der Maßnahmen konnte das Konsumdefizit nicht vollständig ausgeglichen werden. Zu Beginn der Krise, im März 2020, berief sich die Kommission auf die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die es erlaubte, von den Haushaltsregeln der Union abzuweichen. Gleichzeitig führte die EZB das Pandemic Emergency Purchase Programme ein, wodurch öffentliche Anleihen im Wert von 750 Milliarden Euro aufgekauft wurden. Im Mai wurde dann EU-Konjunkturfonds aufgelegt, der sowohl nationale Unternehmen als auch Regierungen unterstützen soll (sog. Next-Gen-EU-Programm). Die Finanzierung des NGEU beinhaltete die Ausgabe von EU-Schulden und die Rückzahlung durch neue EU-Steuern, wodurch die EU effektiv mit neuen Steuerbefugnissen ausgestattet wurde. Dies wurde auf die Ausnahmevorschriften der Art. 122 II i.V.m. Art. 311 III AEUV gestützt.
Ging die EU wirklich gestärkt aus den Krisen hervor?
Zunächst kann festgehalten werden, dass sich die Zuständigkeiten der EU durchaus mit jeder Krise erweiterten, da eine effektive Bewältigung der Krisen auf paneuropäischer Ebene als schneller und effizienter angesehen wurde. Dies zeigt sich gerade im Fall der Finanzkrise, die sich teils nur aufgrund von Unzulänglichkeiten in der Architektur der Währungsunion zu einer Eurokrise ausweitete. Vor der Krise war die WWU weitestgehend auf die Durchsetzung der Haushaltsdisziplin ausgerichtet. Nach der Finanzkrise wurde dieses Mandat auf die Wahrung der Finanzstabilität und die Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte ausgeweitet. Ob diese Reformen die EU für künftige Krisen rüsten, bleibt ungewiss. Die Zentralisierung der Aufsicht während der Eurokrise ermöglichte eine schnellere Reaktion der EU-Institutionen, die hohe Verschuldung der Staaten blieb aber bestehen, zumal die Staatsverschuldung während der Corona-Pandemie erneut anstieg.
Auch die neu erworbenen Zuständigkeiten der EU, die als Reaktion auf die COVID-19-Krise etabliert wurden, sind zu begrüßen und erhöhen die Widerstandsfähigkeit der EU. Allerdings sind sowohl das PEPP- als auch das NGEU-Programm zeitlich begrenzt. Angesichts der unvorhersehbaren Herausforderungen, die zukünftige Krisen (beispielsweise die Klimakrise) nach sich ziehen könnten, sind langfristige EU-Befugnisse in diesen Bereichen wahrscheinlich unerlässlich, um den wirtschaftlichen Einschnitten auf EU-Ebene effektiv begegnen zu können
Vielfach diskutierte und teils auch initiierte Maßnahmen wie die Kapitalmarktunion oder die dauerhafte Aufnahme von EU-Anleihen verloren mit sinkender Intensität der Krisen wieder an Bedeutung. Da solche weitreichenden Maßnahmen oft nur in Krisensituationen vormals bestehenden politischen Druck überwinden können, kann mit dem Abschwächen der Krisen eine entsprechende Anpassung der Verträge nicht erwartet werden – auch wenn diese sinnvoll sein mag. Ferner sind die EU-Befugnisse, die neu gewonnen worden sind, nicht unumstritten. Gerade die durch die EU forcierte fiskalische Konsolidierung sorgte in betroffenen Ländern, allen voran in Griechenland, zu landesweiten Protesten und dem Erstarken EU-kritischer Parteien. Solange die EU-Befugnisse innerhalb der Mitgliedsstaaten umstritten bleiben, stellt sich die Frage nach ihrer Robustheit in Zeiten der Unsicherheit. Um auf künftige Krisen wirksam reagieren zu können, muss die EU eine ausreichende politische Legitimität genießen, um im Zweifel in den Mitgliedsstaaten auch bisweilen unliebsame Maßnahmen treffen zu können. Aber auch die Pandemie zeigt, dass Krisen nur zu einer teilweise gestärkten Integration führen können. Große institutionelle Reformen blieben in Folge der Corona-Pandemie aus. Und auch hier gab es starken politischen Widerstand gegen die getroffenen Maßnahmen, die sich zumindest teilweise auch gegen die EU richteten.
Was bedeutet das für die neue Krise?
Die genannten Beispiele zeigen, dass eine stärkere EU nur wegen des bloßen Bestehens einer Krise kein Selbstläufer ist. Zumal sich die EU zu jeder Zeit mehreren simultanen Krisen konfrontiert sieht – etwa der Klimakrise oder der Humanitätskrise aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen. Zumal bei Letzterer eine Supranationalisierung gerade kaum stattgefunden hat.
Damit Forderungen bspw. nach einer EU-Armee erhört und tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, bedarf es also weiterhin konstanten Drucks seitens politischer Entscheidungsträger und der Zivilgesellschaft. Wichtig ist dabei, dass die getroffenen Maßnahmen nicht nur temporärer Natur sind, damit die EU auch in Zukunft handlungsbereit bleibt.
Dass im Vergleich leichter realisierbare Maßnahmen, wie etwa eine noch striktere Regulierung amerikanischer Tech-Unternehmen, möglicherweise zügiger beschlossen werden, sollte dennoch erwartbar bleiben. Offen bleibt, ob solche im Vergleich oberflächlichere Maßnahmen für eine effektive Bekämpfung von Krisen diesen Ausmaßes ausreichen werden. Denn momentan sprechen wir von einer vollumfänglichen geopolitischen Neupositionierung der EU, die mit entsprechenden Befugniserweiterungen einhergehen muss, um gegen große Blöcke wie die USA oder China bestehen zu können.
So könnte etwa eine Etablierung einer Verteidigungsunion wie sie momentan viel diskutiert wird, der EU strategische Autonomie bieten und sie unabhängiger von nicht mehr als sicher erscheinenden Nato-Beistandsgarantien machen. Zwar gibt es bereits jetzt Instrumente zur verstärkten militärischen Koordination wie etwa Art. 42 VI EUV, die jedoch überwiegend auf zwischenstaatliche Zusammenarbeit ausgelegt sind. Eine gemeinsame territoriale Verteidigung etwa nach Art. 42 II 2 EUV erfordert aber ein supranationales Agieren der EU selbst.
Wegen der zunehmend imperialistischen auftretenden USA, Russland und China bedarf es eines starken Gegengewichts durch eine demokratische EU. Die Etablierung einer EU-Armee oder die schnelle Aufnahme der Ukraine in den Staatenverbund erscheinen insoweit vielleicht als radikale, aber vielleicht auch als notwendige Schritte.
Durch einen Beitritt der Ukraine könnte diese sich etwa auf die Beistandspflicht aus Art. 42 VII EUV berufen, ohne dass es einer Zustimmung der USA zum Beitritt bedürfte wie es bei der Nato der Fall wäre.
Es bleibt demnach zu hoffen, dass die EU aus dieser Krise gestärkt hervor geht. Dies ist aber leider nicht selbstverständlich.
Zitiervorschlag: Rauhe, Davide, Die krisengeplagte EU nach dem transatlantischen Bruch, JuWissBlog Nr. 33/2025 v. 20.03.2025, https://www.juwiss.de/33-2025/

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