Gemeinnützigkeitsrecht ist kein Eingriffsrecht
Noah Zimmermann
Eine Erwiderung auf Vivian Kube/Hannah Gohlke von NOAH ZIMMERMANN Gemeinnützige Körperschaften können sich zweifelsfrei auf die Meinungsfreiheit berufen. Jedoch führt dies nicht dazu, dass der „Entzug“ der Gemeinnützigkeit wegen allgemeinpolitischer Betätigung einen Eingriff in die Meinungsfreiheit begründet, da es sich hierbei nicht um eine eigenständige Belastung, sondern nur um die…
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