Schwerpunkt des Jungen Forums der Österreichischen Juristenkommission
von JÜRGEN PIRKER
Migration ist eine Herausforderung für die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und bewährte Systeme des Minderheitenschutzes. „Neue“ Migrationsbewegungen bestärken „alte“ nationale Exklusionsmechanismen. Nachhaltiger Umgang mit „neuer“ und „alter“ Vielfalt erfordert ein Hinterfragen klassischer Minderheitenschutzkonzepte und ihrer Funktionen mit Blick auf verschiedene Minderheitensituationen. Das Junge Forum der Österreichischen Juristenkommission engagiert sich am 06. Oktober 2017 in einer Tagung, die das Verhältnis von autochthonen und Migrationsminderheiten im Spannungsfeld von Integration, Recht und Politik beleuchtet. Zu diesem Anlass gestaltet das Junge Forum ÖJK einen Schwerpunkt am JuWissBlog.
Klassische Instrumente des Minderheitenschutzes, wie sie zB in Österreich oder Südtirol verwirklicht sind, werden gegenwärtig herausgefordert durch Identitätsvielfalt, Globalisierung, Migrationsbewegungen und dem damit verbundenen verstärkten Wettbewerb unterschiedlicher politischer Vorstellungen und Wertmuster. Pluralen Konzeptionen von Identität wird eine primär „defensive“ Form des Minderheitenschutzes nicht mehr gerecht. Sie haben schon für „alte“ Minderheiten einer Reihe von Problemen zu begegnen: Wanderbewegungen der Angehörigen, die häufig gezwungen sind, traditionelle Siedlungsgebiete, in denen sie besondere Rechte genießen, zu verlassen, um einen Arbeitsplatz außerhalb dieser Regionen zu finden; die Sicherstellung der Funktionalität von Minderheitensprachen im öffentlichen Raum und einer Ausbildung, die das Zusammenleben von Mehrheit und Minderheit fördert und den „Mehrwert“ von Minderheiten und ihren Sprachen nutzt. Angesichts gesamtgesellschaftlicher Verflechtungsprozesse stellt sich die Frage nach einem tauglichen Konzept für diese Anforderungen.
Als europäisches „Erfolgsmodell“ im Minderheitenschutz gilt Südtirol. Das System aus Autonomie und ethnischem Proporz regelt den Interessenausgleich der „Sprachgruppen“. Zugleich institutionalisiert es Gruppengrenzen und fördert ethnische Identifikationen, wie der Beitrag von Daniela Pichler am Beispiel des ethnischen Proporzes und der Schule zeigt. Gerade die Schule offenbart ein Spannungsfeld zwischen der Öffnung zur anderen Gruppe und einem effektiven Spracherwerb durch Kontakt und Begegnung, dem der Schutz und die Bewahrung der eigenen Kultur gegenübersteht. Das dieser Dichotomie zugrundeliegende „Autonomiestatut“ steht aktuell in Südtirol zur Diskussion. In einem Prozess der partizipativen Demokratie wird unter Einbindung der betroffenen Bevölkerung seine Reform versucht. Den Ablauf und die Perspektiven dieses Prozesses beleuchtet Marc Röggla in seinem Beitrag.
Mit Blick auf Migrationsprozesse ist zu fragen, welche bewährten Instrumente sich zum Schutz „neuer“ Minderheiten nutzen lassen? Dazu gehört auch die Frage, wo die Grenze zwischen „neuen“ und „alten“ Minderheiten verläuft und wie sich die Gruppen selbst abgrenzen?
Eine Möglichkeit der Öffnung von Regelungen zum Schutz autochthoner Minderheiten für Migrationsminderheiten diskutiert Roberta Medda-Windischer am Beispiel des Europäischen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten. In der Praxis plädiert der Beratende Ausschuss des Ministerkomitees des Europarates für die Anwendung einzelner Bestimmungen auch auf neue Minderheiten entsprechend dem Anwendungsbereich der Normen und den Bedürfnissen der Gruppen („article by article-approach“). Die Autorin erachtet diesen Zugang für sinnvoll, um den spezifischen Ansprüchen und Bedürfnislagen der Gruppen gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund plädiert Medda-Windischer für die Anerkennung gemeinsamer Ansprüche von alten und neuen Minderheiten, identifiziert aber spezifische Rechte, die vom Kontext der jeweiligen Mehrheiten-Minderheitensituation abhängig sind.
Für eine Strategie der Integration unter einem Paradigma des Interkulturalismus spricht sich abschließend Félix Mathieu aus. Am Beispiel Québecs entwickelt er diesen spezifischen Ansatz einer „politics of difference“, um eine faire Behandlung von Migrationsminderheiten sicherzustellen, ihre Integration zu unterstützen und zugleich die gefühlte Fragilität autochthoner Minderheiten anzuerkennen.
Insgesamt bleibt als Herausforderung, den „klassischen“ Minderheitenschutz weiter zu denken, um seine Funktionen in immer pluralistischeren Gesellschaften effektiv zu erfüllen. Der Schwerpunkt will dazu Denkanstöße bieten.