von PASCAL BRONNER, SARAH RACHUT und NICOLAS ZIEGLER
Der Arbeitskreis Digitales der JTÖR hat inzwischen ein regelmäßiges Onlineformat, den „Digital Power Gap“. Anstatt ins Mittagstief zu fallen, soll einmal im Monat miteinander diskutiert werden. Die Organisator:innen laden herzlich zur Beteiligung ein.
AK Digitales der JTÖR
Im Rahmen der JTÖR 2023 in Hamburg fanden sich rund 20 Nachwuchswissenschaftler:innen zusammen und gründeten den Arbeitskreis Digitales. Er soll dem Austausch der digitalaffinen Nachwuchswissenschaftler:innen im Öffentlichen Recht dienen und gleichzeitig dazu dienen, ein immer breiter werdendes und dabei oft im Vagen bleibendes Rechtsgebiet zu erschließen. Neben eher klassischen Gebieten wie dem Grundrechtsschutz in digitalen Kontexten und dem Datenschutzrecht, stellen sich immer mehr wissenschaftliche Fragen zu Themen wie der Regulierung Künstlicher Intelligenz, der Verwaltungsdigitalisierung oder dem IT-Sicherheitsrecht.
Was ist der Digital Power Gap?
Nach dem Aufruf für Organisator:innen auf dem JuWiss-Blog, haben wir uns als Orga-Team zusammengetan um ein regelmäßiges Format zum Austausch zu treffen. Wir, das sind Pascal Bronner, Sarah Rachut und Nicolas Ziegler, alle drei wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung von Prof. Dr. Heckmann an der TU München. Der „Digital Power Gap“ soll als regelmäßige Plattform für Nachwuchswissenschafter:innen dienen, die sich und Forschung und/oder Lehre mit dem Öffentlichen Recht der Digitalisierung befassen. Der „Digital Power Gap“ bereichert mit spannenden Themen und Diskussionen die Mittagsruhe und ersetzt so den Power Nap nach der Mittagspause. In einem monatlichen Rhythmus und im lockeren Format via Video-Chat bietet der Digital Power Gap nach einem kurzen inhaltlichen Impuls die Möglichkeit sich über aktuelle Digitalrechtsthemen auszutauschen und zugleich Gleichgesinnte kennenzulernen.
Bisherige Themen
Bisher fanden zwei Power Gaps statt. Im Oktober sprach Pascal Bronner über die Verwaltungsstreitsache zwischen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Bundespresseamt vor dem VG Köln über den Betrieb der Facebook-Page der Bundesregierung. In der anschließenden munteren Diskussion wurde nicht nur über datenschutzrechtliche Aspekte des Rechtsstreits, sondern auch über verfassungsrechtliche Implikationen im Kontext der Öffentlichkeitsarbeit des Staates gesprochen.
Im November sprach Nicolas Ziegler anlässlich der vielen Cyberangriffe auf Kommunen über unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte der IT-Sicherheit in Kommunalverwaltungen. Im Anschluss wurde lebhaft über unzufrieden stellende Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in Digitalfragen, eine Zentralstellenfunktion des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und die Rolle der Kommunen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht diskutiert.
Mitmachen erwünscht!
Da die ersten beiden Termine ein voller Erfolg waren, wird es 2024 mit den Treffen weitergehen! Der nächste „Digital Power Gap“ findet am 25. Januar 2024 von 14:30 bis 15:15 Uhr statt. Die Details und Einwahldaten zum Call werden rechtzeitig vorher über den E-Mail-Verteiler des AK Digitales (Eintragung hier möglich) bekannt gegeben. Wir möchten an dieser alle Nachwuchswissenschaftler:innen im Bereich des Öffentlichen Rechts mit einem Forschungs- oder Interessenschwerpunkt im Bereich des Digitalrechts herzlich zur Teilnahme einladen. Besonders willkommen sind uns Beiträge in Form eines Impulsvortrags, denn der Digital Power Gap lebt von eurer Teilnahme! Der Themenvielfalt sind hier keine Grenzen gesetzt, egal ob Forschungsprojekt, Dissertationsthema oder aktuelle Rechtspolitik. Wir freuen uns auf eure Ideen und spannende Diskussionen!
Zitiervorschlag: Bronner, Pascal/Rachut, Sarah/Ziegler, Nicolas, Der „Digital Power Gap“ des Arbeitskreis Digitales, JuWissBlog Nr. 2/2024 v. 11.01.2024, https://www.juwiss.de/2-2024/.
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