von MARTIN PIAZENA
Unter dem Titel „Die Promotion in der Rechtswissenschaft“ führte das Zentrum für Fachdidaktik in der Rechtswissenschaft (ZerF) der Universität Hamburg am 18. und 19.03. seine jährliche Tagung durch, dieses Mal zusammen mit der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law. Bewusst wurde ein Thema gewählt, das in Deutschland und – wie einige Beiträge zeigten – auch in den Nachbarländern intensiven Diskussionen und Reformen ausgesetzt ist. Dies betrifft etwa die vielen Plagiatsfälle, die auch in der breiten Öffentlichkeit Beachtung gefunden haben oder die in Fachkreisen geführte Debatte um die Qualität der Doktorarbeiten und um die Existenzberechtigung der sogenannten „Statuspromotionen“, also solcher Arbeiten, die in erster Linie die Karrierechancen auf dem Arbeitsmarkt steigern und wohl erst an zweiter Stelle einen neuen Beitrag zur Wissenschaft leisten sollen.
Was soll die Dissertation sein?
Die Aktualität des Themas wurde in dem eindrucksvollen Auftaktvortrag von Prof. Dr. Stephan Rixen von der Universität Bayreuth aufgegriffen, der sich für eine stärkere Verantwortungsübernahme durch die betreuenden Professoren und Graduiertenschulen aussprach. In der anschließenden Diskussion kristallisierten sich dann bereits einige der zentralen Fragen heraus: Was soll die Dissertation sein – eine Leistung die die Promovenden vollkommen auf sich allein gestellt erbringen sollen bzw. müssen oder vielmehr ein gemeinsames Projekt von Doktorand und Doktorvater? Und: Welche inhaltlichen Kriterien soll eine Arbeit erfüllen, die zur Promotion führt?
Das Problem ungleicher Ausgangsbedingungen
In den Vorträgen und Debatten der Tagung wurde dann zwischen zwei Formen des Promovierens differenziert: Während unter der Bezeichnung „intern“ diejenigen Promotionsvorhaben gemeint waren, bei denen die Doktorandin bzw. der Doktorand noch in irgendeiner Form in die Universität eingebunden sind, entweder als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als Mitglied eines universitätseigenen Promotionsprogramms, wurden solche Promotionsvorhaben als „extern“ bezeichnet, die praktisch außerhalb des universitären Rahmens stattfinden. Auch wenn diese Begrifflichkeiten etwas plakativ erscheinen, kann konstatiert werden, dass diese Kategorisierung jedenfalls die sehr unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, die unter den Promovenden bestehen, auf den Punkt bringt. Bekanntlich ist es in der Rechtswissenschaft keineswegs der Normalfall, dass das Schreiben einer Dissertation mit einer wissenschaftlichen Mitarbeiter- bzw. Assistentenstelle verbunden ist. Wer diese Lebensphase selbst finanzieren will oder bei bereits vorhandener Vollzeitberufstätigkeit außerhalb der Universität zu bewältigen hat, wird hierfür zumeist einen anderen zeitlichen Rahmen benötigen als derjenige, der durch ein Vollstipendium gefördert wird. Zutreffend stellten die Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer heraus, dass der „kurze Weg“ zum Doktorvater bzw. zur Doktormutter sowie die an der Universität jederzeit zugänglichen Literaturressourcen einen wesentlichen Vorteil der „internen“ Promotion darstellen. Auch wenn einer „externen“ Promotion nicht grundsätzlich unterstellt werden kann, weniger wissenschaftlichen Tiefgang zu haben, so scheinen die hinsichtlich eines sich offenbarenden generellen Qualitätsgefälles zwischen „internen“ und „externen“ Promotionen geäußerten Bedenken nachvollziehbar.
Promotionskonzepte in anderen Ländern
Ergänzt wurde die Diskussion um die Qualität und Zukunft der rechtswissenschaftlichen Promotion um die interessanten Einblicke in das europäische Ausland von Prof. Dr. Mark Van Hoecke (Belgien), Prof. Dr. Mathias Siems (Großbritannien), Ass.-Prof. Dr. Michelle Cottier (Schweiz) und Prof. Dr. Karsten Engsig Sørensen (Dänemark). Die Gäste aus dem Ausland zeigten auf, dass die Fragen nach Bedeutung, Status und Reform der Promotion nicht auf Deutschland beschränkt sind. Ob die vorgestellten Konzepte, wie beispielsweise die sehr intensive und exklusive Individualbetreuung eines Promotionsvorhabens an britischen Universitäten oder ein dreispuriges System wie in Dänemark, bei dem die Promotion wahlweise zum „Dr. iur.“, zum „Ph.D.“ oder zum sogenannten „Industrial Ph.D.“ (eine besondere Form der Promotion für Praktiker) erfolgt, auch in Deutschland übernommen werden können, sollte sehr sorgfältig geprüft werden. Ein Anstoß für Reformen an deutschen Universitäten können sie jedoch allemal sein.
Neue Ansätze in Deutschland
Dass auch in Deutschland die Reformansätze bereits konkrete Formen annehmen, zeigt sich unter anderem am Beispiel neuer strukturierter Promotionsprogramme, die oftmals in den Kontext von Graduiertenkollegs oder -schulen eingebunden sind. Diese Programme sind vor allem durch promotionsbegleitende Veranstaltungen wie Workshops und Seminare für ihre Doktorandinnen und Doktoranden gekennzeichnet. Zum Teil besteht für die Doktorandinnen und Doktoranden eine Teilnahmepflicht. Strukturierte Promotionsprogramme und Graduiertenschulen sind neue Herangehensweisen, denen auf jeden Fall die Chance eingeräumt werden sollte, sich zu beweisen.
Die Notwendigkeit eines Umdenkens
In der Schweiz – so das Fazit von Frau Ass.-Prof. Dr. Cottier – scheinen die positiven Erfahrungen mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses im Bereich der Promotion und der daraus resultierenden Einführung strukturierter Doktorandenprogramme jedenfalls zu überwiegen. Ob durch derartige Programme also tatsächlich eine Verschulung zum Nachteil grundsätzlich freier wissenschaftlicher Forschung zu befürchten ist, bleibt abzuwarten. Der Kritik an den strukturierten Promotionsprogrammen, die sich etwa am Begriff der „Doktorandenausbildung“ entzündet, ist entgegenzuhalten, dass das Studium der Rechtswissenschaft in Deutschland heutzutage immer praxisorientierter ausgestaltet wird und immer weniger auf einen Berufsweg in der Wissenschaft vorbereitet. Werden beispielsweise diejenigen Pflichtstudienleistungen, die tatsächlich wissenschaftliches Denken und Hinterfragen erfordern (vor allem Haus- und Seminararbeiten) zugunsten anderer Studienleistungen Stück für Stück zurückgefahren, so kann es kaum verwundern, dass selbst promotionsinteressierte Absolventen häufig Defizite im wissenschaftlichen Arbeiten aufweisen und damit schon die Basis für das Schreiben einer Dissertation fehlt. Der wissenschaftliche Diskurs, die in die Tiefe gehende Auseinandersetzung und Analyse von Quellen und das entwickeln neuer eigener Lösungsansätze sind nun einmal Kompetenzen, die für das Erreichen einer Prädikatsnote im Staatsexamen nicht erforderlich – möglicherweise sogar hinderlich – sind. Soll aber die fachliche Qualität der künftigen Dissertationen gesteigert und eine gute wissenschaftliche Praxis gesichert werden, um auch in der Zukunft exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs zu generieren, kann es nicht verfehlt sein, die hierfür grundlegenden Voraussetzungen zu schaffen. Jede Doktorandin und jeder Doktorand sollte zumindest über ein hinreichendes „Handwerkszeug“ verfügen, um die Herausforderung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit erfolgreich zu meistern.
Die Jahrestagung des ZerF und der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law hat gezeigt, dass ein Reformbedarf im Bereich der rechtswissenschaftlichen Promotion besteht. Die Debatte hat gerade erst begonnen und so ist zu wünschen, dass es nicht allein bei der Erkenntnis des Reformbedarfs bleibt, sondern diese genutzt wird, um die notwendigen Veränderungen in der Promotionsphase voranzutreiben.
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Vielen Dank für die Replik, lieber Martin! Bei der Problemanalyse sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt, glaube ich. Dass das Studium nicht (und immer weniger) auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereitet, stimmt. Ich würde aber lieber genau dort ansetzen – im Studium, dem ein bisschen mehr Wissenschaftlichkeit sicher nicht schaden könnte (auch wenn am Ende das Staatsexamen wartet) – anstatt diesem Defizit durch eine „Doktorandenausbildung“ zu begegnen.
Liebe Anna,
ich kann Dir da nur zustimmen. Die „Doktorandenausbildung“ bekämpft Symptome und nicht das Problem selbst. Die Strukturierung des RechtsWISSENSCHAFTLICHEN Studiums einerseits und der Referendarausbildung andererseits bietet gerade die Möglichkeit einer inhaltlichen Aufteilung, an die man sich dringend erinnern sollte. Es beginnt bereits in Anfängervorlesungen, die entweder „praxisorientiert“ oder aber „klausurorientiert“ gestaltet werden. Gerade Letzteres führt in den Teufelskreis: Das Lernen zum Bestehen einer Klausur, die Eingrenzung von klausurrelevanten Inhalten u.V.m. fördert ein rein prüfungsorientiertes Studium bei dem nicht nur die Wissenschaftlichkeit, sondern bereits die Vernetzung des Gelernten auf der Strecke bleibt.
Am Ende stehen Examinierte, die nicht nur Probleme damit haben, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten, sondern überhaupt unbekannte rechtliche Probleme zu bewältigen.
Mit der Einführung von Doktorandenausbildungen fördert man mE diese Fehlentwicklung noch weiter – schließlich kann sich der angehende Doktorand zukünftig beinahe darauf verlassen, das notwendige Handwerkszeug noch beigebracht zu bekommen.
Dafür, dass diese Projekte dann häufig noch mit Mitteln aus „Exzellenzinitiativen“ finanziert werden, fehlen mir fast die Worte…
Liebe Anna, lieber Thomas,
vielen Dank für die prompten Reaktionen. So wie ich es sehe, sind wir alle der Auffassung, dass eine der Ursachen der aktuellen Debatte um die Qualität der rechtswissenschaftlichen Promotionen bereits in der (gegenwärtigen) Struktur und Ausrichtung des Studiums liegt. Dass daher Korrekturen bzw. Re-Reformen im Bereich des Studiums Abhilfe schaffen können, ist sicherlich zutreffend. Jedoch erscheint mir fraglich, ob dies tatsächlich auf Gehör stoßen wird. Ich glaube jedenfalls nicht, dass es eine 180-Grad-Kehrwende geben wird und man das Studium in den kommenden Jahren wieder mehr „verwissenschaftlichen“ wird. Den bestehenden Defiziten daher dadurch zu begegnen, dass man neue Angebote für Doktoranden schafft – und vielleicht trifft es dies eher als der Begriff der „Doktorandenausbildung“ – finde ich nicht illegitim.
Ebenso scheint es mir kein „Naturgesetz“ zu sein, dass man als Doktorandin bzw. Doktorand am Anfang eines solchen Projekts (und für nahezu alle dürfte es das bis dahin größte eigene Forschungs- und Publikationsprojekt sein) keine Hilfe/Beratung in Anspruch nehmen und auf sich allein gestellt bleiben soll.
Ich meine, dass es im Ergebnis auf die von mir bereits formulierte (Grundsatz-)Frage hinausläuft, was man eigentlich unter dem Begriff der „Dissertation“ versteht.
Auch ich sehe ein Grundübel in der Entwissenschaftlichung des Studiums. Da ändert sich hoffentlich einiges (vgl. Wissenschaftsrat). Ein wissenschaftlicheres Studium schadet übrigens nicht im Examen, anders als hier und von Repetitorien behauptet. Denn die wirklich schweren Fragen lassen sich nur mit Grundlagenwissen und Prinzipiendenken lösen.
Allerdings sind auch zugleich die Anforderungen an eine Promotion mit wissenschaftlichem Anspruch gegenüber der „guten alten Zeit“ im Allgemeinen erheblich gestiegen. Einfach mal die Doktorarbeiten älterer Wissenschaftlerjahrgänge (absichtlich nicht gegendert) durchgehen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Strukturierte Programme sind daher für die meisten wohl eine gute Sache. Klar, die Einzelpromotion unabhängiger Überflieger sollte immer möglich sein. Das ist aber nur was für eine/n von Hundert.
Gleichzeitig können strukturierte Programme verhindern, dass eine Promotion mit lächerlichen Leistungen erlangt wird. Das finde ich das Erstaunlichste an der Plagiatsdebatte: jede Fußnote wird umgedreht, aber kaum jemand stört, dass die meisten der umstrittenen Werke inhaltlich das Papier nicht wert sind. Ein strukturiertes Programm ist ein Weg zur Qualitätssicherung, keine Nachhilfe für geistig Arme. Wer das denkt, kennt sich nicht aus. Viele der existierenden strukturierten Programme schaffen diskursive Zusammenhänge, in denen sich der wissenschaftliche Nachwuchs unter Anleitung der Besten des Fachs gegenseitig beflügeln kann. Das MPI in Heidelberg zB bietet wöchentliche Forschungsseminare mit den Direktoren, wöchentliche Diskussionsrunden aller Wissenschaftler/innen und Gäste, eine jährliche Masterclass mit einer Koryphäe (2013: Habermas, 2014: Koskenniemi) und Training in professional skills. Der Frankfurter Exzellenzcluster steht dem nicht nach.
Wenn sich die Qualitätssicherung durch Strukturierung nicht flächendeckend durchsetzen lässt, dann könnte man ja noch darüber nachdenken, in strukturierten Programmen mit hohem wissenschaftlichem Anspruch einen anderen Grad zu verleihen, etwa einen Dr. scientiae juris, ähnlich dem amerikanischen JSD. Dann würde die Anwaltspromotion indirekt entwertet, wie es der Dr. med. heute schon ist (weshalb ambitionierte Mediziner hier und da zusätzlich in drei Jahren einen PhD erwerben können). Das über die Notenvergabe zu steuern funktioniert nicht, denn wer fragt schon danach und wie will man das objektivieren.