von JUWISS-REDAKTION
Über gute wissenschaftliche Praxis wird derzeit viel gesprochen und geschrieben, nicht nur auf diesem Blog: z.B. auf dem theorieblog, auf dem mops-block und dem Verfassungsblog. Dort ist der väterliche Ratschlag von Hans-Michael Heinig zu den Leitsätzen der Staatsrechtslehrervereinigung zu lesen: „Der wissenschaftliche Nachwuchs sollte das Papier der Staatsrechtslehrer genau studieren, um Fehler zu vermeiden und sich selbst zu schützen.“ Ein Dokument zum Thema, das von Betroffenen miterabeitet wurde, kann man auch studieren: Bereits 2009 haben THESIS – ein interdisziplinäres Promovendennetzwerk – und der Deutsche Hochschulverband zusammen ein Best-Practice-Papier zum Promotionsverfahren verabschiedet.