von TINA WINTER
Die Politikwissenschaftler und Philosophinnen tun es. Die Naturwissenschaftler auch. Die Historikerinnen sprechen jedenfalls darüber (kritisch): Bloggen. Während „die Welt das Bloggen für sich als Phänomen bereits akzeptiert [hat]“, wird „in der Wissenschaft und besonders im deutschen Biotop hier und da noch eingehend darüber debattiert, wie das alles funktionieren könnte und sollte.“ Schreiben Andrea Jonjic, Philipp Offermann, Martin Schmetz und Thorsten Thiel auf dem sipo-blog. Sie waren auf der Blogging-Tagung anlässlich des Geburtstages von (jedenfalls Historikern gut bekannten) recensio.net. Die Stimmung unter den Historikerinnen war dann wohl auch eher verhalten, als die Sprache auf den wissenschaftlichen Nutzen des Mediums Blog kam („Dass Bloggen ein schönes Hobby für den Geisteswissenschaftler mit zu viel Freizeit sein könnte, niemals aber die etablierten Medien ersetzen oder sich gar zur Erstveröffentlichung wissenschaftlich ausformulierter Ideen eignen würde.“).
Bloggen ist auch in der Rechtswissenschaft (noch) keine weit verbreitete (wissenschaftliche) Disziplin. Es gibt engagierte Fachsparten-Projekte wie RWR und/oder „Einzelkämpferprojekte“ wie den law blog. Für Praktiker und die interessierte Öffentlichkeit sind diese Projekte eine Bereicherung. Sie sammeln, sie kommentieren und übersetzen ua die eine oder andere schwer nachvollziehbare Gerichtsentscheidung zurück ins „Normaldeutsch“. Aber in der Rechtswissenschaft finden die oft kritischen Beiträge selten Beachtung. Das mit dem Bloggen ist eben so eine (wissenschaftliche) Sache.
Seit geraumer Zeit jedenfall bloggt es aber erfolgreich aus Berlin. Zunächst Maximilian Steinbeis, dann auch Alexandra Kemmerer und Christoph Möllers hat/haben den Verfassungsblog groß gemacht. Rechtswissenschaftliche Kritik, Beobachtung und Analyse finden sich in den deutsch- und englischsprachigen Beiträgen. Es wird abgegrast was das öffentliche Recht nur so zu bieten hat. Auch die ganz großen Themen sind mit dabei. Derzeit die Zukunftsvision „Europe 23“. Und hier bloggen sie dann auch, die Staatsrechtswissenschaftler/innen. Ist das der rechtswissenschaftliche Dammbruch? Hat die Rechtswissenschaft nun endgültig das Internet für sich entdeckt: für den schnellen Schlagabtausch, für die pointierte Meinung, für einen transparenten rechtswissenschaftlichen und zukunftsorientierten Diskurs? Das wäre – ganz unaufgeregt gesprochen – großartig!
Aber ist das auch Rechtswissenschaft was da passiert, (wissenschaftlicher) Journalismus oder something in between? Welchen Mehrwert hat das Bloggen für die Rechtswissenschaft? Was kann das Medium Blog für die Wissenschaft leisten, wo sind die Grenzen oder gibt es die gar nicht? Ist der rechtswissenschaftliche Aufsatz in den etablierten Printmedien schon jetzt ein Dinosaurier?
Das JuWissBlog-Team diskutierte und diskutiert durchaus ausführlich darüber. Aber würden wir dabei bleiben, müssten wir wohl mangels Blog-Aktivität unsere Pforten bald wieder schließen und das wollen wir natürlich auf keinen Fall. Das Internet ist ein bisschen „das Unordentliche, das Unregulierte“. Das heißt: keiner kann so richtig wissen, wohin unsere Reise geht. Und das erst macht eine Reise doch zum Abenteuer.
Wir vom JuWissBlog wollen vor allem eines: durchstarten mit Beiträgen von jungen Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern. Mit allem Neuen, Kritischen und Kuriosen was das öffentliche Recht zu bieten hat. Kontroversen über das wissenschaftliche in der Rechtswissenschaft. Große Themen, kleine Themen. Alltagsszenen, Erfolgserlebnisse aus dem Leben als Start-up-Wissenschaftler und Wissenschaftlerin. Hat das einen Mehrwert für die Rechtswissenschaft? Aber natürlich: die junge Wissenschaft im öffentlichen Recht hat eine / ihre / eigene Stimme.
… und über alles andere können und wollen wir DISKUTIEREN!