von ANNA VON NOTZ

annavonnotzDas Nachdenken über die Wissenschaftlichkeit der eigenen Disziplin hat in der Rechtswissenschaft eine lange Tradition. Eng damit verknüpft war und ist die Frage nach der rechtswissenschaftlichen Dissertation als Forschungsleistung. Ausgelöst durch prominente Plagiatsskandale hat die Beschäftigung mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und der Qualitätssicherung der (rechtswissenschaftlichen) Promotion nun seit einiger Zeit wieder Hochkonjunktur (vgl. die Leitsätze „Gute wissenschaftliche Praxis im öffentlichen Recht“ der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer sowie das Positionspapier zu den Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion des Wissenschaftsrats).

Dabei scheinen viele die Lösung in der „strukturierten“ oder „institutionalisierten“ Promotion zu erblicken – verstanden als Promotion mit mehr oder weniger festem Curriculum, geregelter Betreuung, gesicherter Finanzierung und festem Zeitrahmen (die Vielfalt der entsprechenden Doktorandenprogramme ist groß). Auch die Referentinnen und Referenten der Tagung „Promovieren in der Rechtswissenschaft“ des Zentrums für rechtswissenschaftliche Fachdidaktik und der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law schienen überwiegend in dieses Horn zu blasen – es war eine Tendenz zum „Hochjazzen“ der strukturierten Promotion zu beobachten, um bei der Wortwahl von Prof. Dr. Stephan Rixen zu bleiben, der vor einem „Hochjazzen der freien Promotion“ warnte.

Freie Promotion in der Defensive

Die freie oder externe Promotion, die weder mit einer Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fakultät einhergeht noch in ein Graduiertenkolleg oder eine Graduiertenschule eingebunden ist, gerät zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Da sich die Anbindung an die Fakultät auf das mehr oder weniger intensive und weitgehend unkontrollierte Betreuungsverhältnis zwischen Doktorand und Professorin beschränkt und die Finanzierung durch externe Quellen (z.B. Stipendium oder Mitarbeit in einer Kanzlei) erfolgen muss, erscheint die Gefahr der Verletzung wissenschaftlicher Normen besonders hoch – fehlt doch der Rahmen für die „wissenschaftlichen und menschlichen Abgründe“, mit denen eine Promotion einhergeht. Die Verteidigungsstrategie eines prominenten externen Doktoranden gegen Plagiatsvorwürfe, er habe „den Überblick über die Verwendung von Quellen teilweise verloren“, scheint diesen Verdacht zu belegen.

Strukturierte Promotion als Allheilmittel?

Dass die Promotionsphase diverse wissenschaftliche und menschliche Abgründe bereithält, ist unbestritten. Ob die strukturierte Promotion hier aber stets Abhilfe zu schaffen vermag, erscheint zweifelhaft. Sicher: Bei wissenschaftlichen Abgründen ist der Weg zu Betreuer oder Betreuerin (im Idealfall sind es sogar mehrere) kürzer und die Hemmschwelle, Probleme anzusprechen, entsprechend niedriger – das ist der große Vorteil der strukturierten wie der internen Promotion! Ob aber auch für menschliche Abgründe Betreuer oder Betreuerin, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kollegs immer die richtigen Ansprechpartner sind? Das ist wohl eine Frage des Einzelfalls, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Und es ließe sich doch auch vertreten, dass der eigenständige (!) Aufbau eines Netzwerks, das Krisen vorzubeugen und aufzufangen vermag, Teil der Promotionsphase und eben auch der eigenständig zu erbringenden Promotionsleistung ist.

Verdacht der „Statuspromotion“

In Deutschland steht die freie Promotion auch deshalb in der Kritik, weil sie den Ruch der „Statuspromotion“ hat, die nicht als Vorbereitung auf eine akademische Karriere angefertigt wird, sondern zur Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Ausgangsbedingungen (Aussicht auf bessere Bezahlung, gesellschaftliche Reputation etc.) – bisher weitgehend eine deutsche Besonderheit, die erst einmal verdächtig erscheint.

Während die deutsche Wissenschaftsgemeinde darüber diskutiert, wie diesem Problem Herr zu werden ist, zeichnet sich bei unseren europäischen Nachbarn interessanterweise ein gegensätzlicher Trend ab: Mehrere Referentinnen und Referenten berichteten von dem gezielten Bemühen ihrer Universitäten, die Promotion auch für solche Hochschulabsolventen attraktiv zu machen, die keine wissenschaftliche Karriere anstreben. So verfolgen die Schweizer Universitäten mit der Umsetzung von Bologna III nach Ass.-Prof. Dr. Michelle Cottier ausdrücklich das Ziel, die Doktorandinnen und Doktoranden durch Vermittlung methodischer und übertragbarer Kompetenzen sowie aktive Netzwerkbildung auch für den außeruniversitären Bereich zu qualifizieren. Und aus Dänemark berichtete Prof. Dr. Karsten Engsig Sørensen von der Möglichkeit des „Industrial PhD“, der im Rahmen einer Berufstätigkeit etwa in einer Anwaltskanzlei erworben werden kann – hier lässt sich m.E. ein Trend hin zu einer Zweiteilung zwischen wissenschaftlichem und berufspraktischem Doktorat ausmachen. Diese Öffnung der Promotion ist dabei nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass die Anzahl der Doktorandinnen und Doktoranden mittlerweile in vielen Ländern ein wichtiges Kriterium für die Finanzausstattung der Universitäten ist – ein eher bedenkliches Anreizsystem …

Bologna durch die Hintertür?

Befinden wir uns mit der strukturierten Promotion nun in einem „Prozess vom Meister-Schüler-Verhältnis zum early stage researcher“ (so Ass.-Prof. Dr. Michelle Cottier)? Sicher: Die strukturierte Promotion macht die einzelne Doktorandin unabhängiger von der Einzelbeziehung zu ihrem Betreuer und den darin angelegten Paradoxien. Aber dafür findet sie sich wieder in einer institutionellen Doktoranden-AUSBILDUNG (!), die von verpflichtenden Kursen über eine definierte Anzahl von Credit Points bis zu regelmäßigen Reviews reichen kann (Prof. Dr. Mathias Siems sprach hier von Einflüssen des New Public Management) und doch eher an den Schulbesuch als an die Freiheit des Wissenschaftlers erinnert. Es scheint fast, als ob über den Umweg der Promotion nun ein Reformprozess Einzug hält, gegen den sich die deutsche Juristenausbildung bisher erfolgreich gewehrt hat – quasi Bologna durch die Hintertür.

Wir brauchen materielle Qualitätsstandards!

Folgt daraus nun für die rechtswissenschaftliche Promotion „Hauptsache frei“? Auch das wäre nicht richtig. Alle Arten der Promotion – die strukturierte ebenso wie die interne und die freie – haben ihre Berechtigung, ihre je eigenen Vor- und Nachteile. Natürlich bleibt der jeweilige Entstehungszusammenhang einer Arbeit nicht ohne Einfluss auf das Ergebnis, aber eine Gleichung oder auch nur Vermutung im Sinne von „strukturierte Promotion = gute Promotion“, „freie Promotion = schlechte Promotion“, die dann im Einzelfall widerlegt werden muss, kann es nicht geben.

Entscheidend sollte nicht sein, unter welchen institutionellen Rahmenbedingungen eine Dissertation zustande gekommen ist, sondern ob sie wissenschaftlichen Standards genügt. Über diese Standards gilt es ins Gespräch zu kommen und dabei nicht – darauf hat Prof. Dr. Stephan Rixen zu Recht hingewiesen – bei negativen Standards stehen zu bleiben und sich mit Kriterien der „Struktur- und Prozessqualität“ zu begnügen, sondern diese „materiell anzureichern“. Sind solche Standards definiert und wird ihre Einhaltung kontrolliert – was allen Beteiligten Arbeit und Mut abverlangt –, kommt es nicht mehr darauf an, ob intern oder extern, frei oder strukturiert, mit Blick auf eine akademische Laufbahn oder den Titel promoviert wird – dann ist das Ergebnis der Promotion ein Beitrag zum Erkenntnisgewinn und damit ein Mehrwert für die Wissenschaft, so oder so.

Anna von Notz, Freie Promotion, Graduiertenschulen, gute wissenschaftliche Praxis, Promovieren, strukturierte Promotion
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