von JUWISS-REDAKTION
Vor etwa einem Jahr haben wir uns auf dem JuWissBlog schon einmal mit dem Bericht des Wissenschaftsrats zu den Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland auseinandergesetzt. „Konzepte für juristische Bildung“, der Stellenwert der rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächer, Interdisziplinarität, die Forderung nach mehr Reflexion und die Verschlankung des klassischen Prüfungskanons standen zur Diskussion.
Zwischenzeitlich liegt eine englischsprachige Übersetzung des Berichts vor, auf dessen Grundlage in einem Online-Symposium auf dem Verfassungsblog gerade heiß diskutiert wird. Ist Interdisziplinarität in Deutschland ebenso machbar wie in den USA? Oder sollten wir es wie der Schuster halten und lieber bei unseren Leisten bleiben – sprich: weiterhin im Schwerpunkt rechtsdogmatisch arbeiten? Ist es gut, immer alles genau richtig machen zu wollen? Oder können wir einen Schuss interdisziplinäre Originalität in Kombination mit etwas wissenschaftlichem Wagemut ganz gut verkraften?
Die Diskussion läuft. Alle, die sich berufen fühlen in Sachen Perspektiven der Rechtswissenschaft mitzudiskutieren, sind herzlich aufgefordert eben dies auf dem Verfassungsblog zu tun. Aber auch wir von der JuWiss-Redaktion freuen uns natürlich über Beiträge, die sich kritisch mit den Perspektiven der Rechtswissenschaft auseinandersetzen oder zu den Positionen Stellung beziehen, die auf dem Verfassungsblog zur Sprache kommen.
(Die Überschrift entstammt dem Blogpost von Michaela Hailbronner auf dem Verfassungsblog.)