von JULA ZENETTI
Ein Konzept gegen die immer weiter fortschreitende Umweltzerstörung ist die Anerkennung eigener Rechte der Natur. Solche Rechte, etwa auf Existenz und Regeneration, werden bereits in zahlreichen Rechtsordnungen weltweit anerkannt, unter anderem in mehreren lokalen Rechtsordnungen in den USA. Nun machen erstmals mehrere Ökosysteme ihre Rechte vor einem US-Gericht geltend. Vertreten werden sie dabei von der lokalen Umweltrechtsorganisation „Speak up Wekiva“. In Europa sollte diese Entwicklung zum Anlass genommen werden, die Eigenrechtsdebatte zu intensivieren.
Gewässer vs. Bauvorhaben
In Orange County, Florida, haben mehrere Gewässer Klage gegen ein Bauvorhaben eingereicht, um eine Beschädigung oder Zerstörung der Gewässer zu verhindern. Das Gewässernetz setzt sich aus einem Sumpf (Crosby Island Marsh), zwei Seen (Lake Hart und Lake Mary Jane) und zwei Fluss-Nebenarmen (Wilde Cypress Branch und Boggy Branch) zusammen.
Jedes dieser Gewässer ist nach lokalem Recht in Orange County Träger von Rechten. Vergangenes Jahr hatte bei einer Volksabstimmung eine deutliche Mehrheit (89 %) für die Anerkennung von Rechten von Gewässern gestimmt. Daraufhin verabschiedete das Orange County ein Gesetz zur Änderung der „Orange County Charter“, nach der Gewässer nun das Recht haben zu existieren, zu fließen, vor Verschmutzung geschützt zu werden und ein gesundes Ökosystem aufrecht zu halten („the right to exist, to flow, to be protected against pollution and to maintain a healthy ecosystem“, Section 704.1 A. (1) Orange County Code).
Vor Gericht vertreten werden können die Gewässer von jedem/jeder Bürger:in aus Orange County, außerdem vom Orange County selbst sowie von jeder Gemeinde und anderen öffentlichen Stellen des County, Section 704.1 B Orange County Code. Das nun klagende Gewässernetz wird vor Gericht von Chuck O’Neal vertreten, dem Präsident der Bewegung „Speak up Wekiva“, die sich schon für die Anerkennung der Rechte der Gewässer eingesetzt hat.
Die Klage richtet sich gegen eine geplante Wohnsiedlung mit einer Fläche von ca. 770 Hektar. Klagegegner sind sowohl der Bauträger als auch das „Florida Department of Environmental Protection“, das dadurch daran gehindert werden soll, die Genehmigung zu dem Projekt zu erteilen, wie die Zeitung The Guardian berichtet.
Anerkennung von Eigenrechten der Natur in den USA
Eigenrechte der Natur werden in den USA auf lokaler Ebene bereits seit einiger Zeit gesetzlich anerkannt. In der Kommune Tamaqua Borough, Pennsylvania, wurden 2006 erstmals weltweit eigene Rechte eines Ökosystems gesetzlich geregelt. Inzwischen haben 29 lokale Gesetzgeber in den USA Eigenrechte der Natur anerkannt. Nun machen Ökosysteme mit der Klage in Florida erstmals eigene Rechte gerichtlich geltend. Jedoch waren Eigenrechte bereits Gegenstand eines Sondervotums eines US-Richters in dem berühmt gewordenen Rechtsstreit Sierra Club vs. Morton aus dem Jahre 1972. Das erkennende Gericht lehnte die Klage des Umweltschutzverbandes Sierra Club gegen ein Bauvorhaben im Mineral King Valley ab, da dieser keine Verletzung eigener Rechte geltend machen konnte. Richter William Douglas sprach sich in einem abweichenden Votum für Klagerechte des Mineral King Valley selbst aus. Er berief sich in dem Votum auf einen kurz zuvor erschienen Aufsatz von Prof. Christopher Stone zu Eigenrechten der Natur, als deren „Erfinder“ er gilt. Offensichtlich waren Stone und Douglas ihrer Zeit voraus: Fast 40 Jahre sind vergangen, bevor ein Gericht in den USA zur Durchsetzung von inzwischen gesetzlich ausdrücklich anerkannten Rechten der Natur angerufen wird.
Klagen von Ökosystemen weltweit
Die Klage des Gewässernetzes in Florida hat zahlreiche Vorbilder weltweit, insbesondere im globalen Süden. In einer zunehmenden Anzahl von Rechtsordnungen ziehen Flüsse und andere Ökosysteme zur Geltendmachung ihrer Rechte vor Gericht. Teilweise wurden deren Rechte zuvor gesetzlich ausdrücklich anerkannt, teilweise erfolgt die Anerkennung der Rechte im Wege der Rechtsauslegung durch Gerichte. In Kolumbien etwa klagten Interessengruppen unter anderem gegen die illegale Entsorgung von Quecksilber in den Río Atrato. Das kolumbianische Verfassungsgericht erkannte in einem Urteil von 2015 das Recht des Flusses auf „protection, conservation, maintenance and restauration“ an und ordnete unter anderem die Erstellung und Umsetzung eines Sanierungsplans für den Río Atrato an. Auch in Indien, Ecuador und Bangladesh haben Gerichte bereits über Klagen von Ökosystemen entschieden.
Spannende Entwicklung für Eigenrechtsdebatte – nicht nur in den USA
Die Klage in Orange County dürfte für die Entwicklung des Eigenrechtskonzepts in den USA einen beachtlichen Schritt nach vorne sein. In den Common-Law-geprägten USA ist zu erwarten, dass das Urteil des Ninth Circuit Court Florida insbesondere bei einem positiven Ausgang Wegbereiter für weitere Klagen der Natur vor Gerichten sein wird. Aber auch im Falle einer Abweisung wird die Klage die Eigenrechtsdebatte voranbringen: Die Urteilsbegründung wird aufzeigen, wo nach Ansicht der Richter:innen noch Schwachstellen und Nachbesserungsbedarf bei der gesetzlichen Anerkennung von Eigenrechten und/oder ihrer klageweisen Geltendmachung sind.
Darüber hinaus ist die Klage aber auch für die europäische und deutsche Perspektive auf das Eigenrechtskonzept interessant. Eigenrechte der Natur werden häufig mit indigenen Weltanschauungen in Verbindung gebracht, wodurch eine Anerkennung hierzulande eher fernliegend erscheint. Die Klage der Gewässer in Florida unterstreicht jedoch nicht nur die Verbreitung, sondern verstärkt die Relevanz des Konzepts in den USA, einer vornehmlich westlich geprägten Nation.
Im europäischen und deutschen Recht werden Eigenrechte bisher nicht anerkannt. Eigenrechte sind aber auch für Europa ein vielversprechendes Konzept. Sie ermöglichen eine Loslösung von der gegenwärtigen anthropozentrischen Ausrichtung oder zumindest Auslegung des deutschen und europäischen Rechts. Diese trennt zwischen Menschen und der restlichen Natur und nimmt im Verhältnis Mensch-Natur ausschließlich die menschliche Perspektive ein: es wird geregelt, wie sich Menschen zu verhalten haben, damit die Natur die von ihnen benötigten Lebensgrundlagen liefern kann. Stattdessen könnte das Rechtssystem aber auch die Interessen und Bedürfnisse der Natur in den Fokus nehmen und eigene Rechte der Natur anerkennen. Angesichts der alarmierenden ökologischen Situation, die sich unter dem anthropozentrischen Rechtsregime entwickelt hat, ist es höchste Zeit, Alternativen für einen Systemwandel zu diskutieren und zu prüfen. Das verbreitete Rechtskonstrukt der juristischen Personen zeigt, dass das Rechtssystem in der Lage ist und der Gesetzgeber bereits willens war, nicht nur Menschen als Träger von Rechten anzuerkennen, sondern etwa auch Kapitalgesellschaften.
Das Eigenrechtskonzept hat das Potential, durch die rechtliche Neubewertung der Natur als Rechtssubjekt und nicht mehr länger Rechtsobjekt deren Wertschätzung und Berücksichtigung sowohl im Recht als auch in der Gesellschaft grundlegend zu verändern. Angesichts der enormen ökologischen Herausforderungen sollten wir eine solche Chance im Zweifel nutzen.
Zitiervorschlag: Jula Zenetti, Ökosysteme klagen erstmals vor US-Gericht, JuWissBlog Nr. 66/2021 v. 17.6.2021, https://www.juwiss.de/66-2021/
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hier wird m.E. vorschnell über die deutsche Rechtslage hinweggegangen. Der Vorwurf, die Natur würde lediglich in ihrer Funktion als Lebensgrundlage beachtet lässt sich bereits mit einem Blick in § 1 Abs. 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausräumen. Dort steht: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes […] zu schützen […]“
Ob ein Klagerecht von Ökosystemen im Raum des Common-Law sinnvoll ist mag dahingestellt bleiben, im deutschen Recht jedoch gibt es bereits ein Klagerecht anerkannter Naturschutzorganisationen nach § 64 BNatSchG. Sollten dort Defizite ausgemacht werden, so scheint mit eine Weiterentwicklung und ggf. Ausweitung dessen sinnvoller, zumal ein Ökosystem letztlich ja doch der Menschen bedarf um faktisch klagen zu können.
Zumindest hätte der Artikel eine kurze argumentative Gegenüberstellung dieser Systeme vornehmen können, statt das etablierte System stark verkürzt (und m.E. falsch) darzustellen und abzubügeln.
Mich würde ernstlich interessieren, ob es dort einen Vorteil gibt, der über eine vermeintlich neue Betrachtungsperspektive hinausgeht.
[…] Whanganui und Chocó sind es, der Ganges war es kurzzeitig, bei der Crosby Island March wird darum gekämpft – eigene Rechtspersönlichkeiten. Weltweit gibt es zahlreiche Initiativen […]